Die Flugplätze und Heliports der Schweiz. Ein Klick ins Bild öffnet eine größere Ansicht. // Quelle: BAZL |
Der Vorstand des Schweizer Hängegleiterverbands SHV hat jetzt entschieden, diese Regel künftig bei eingereichten Flügen im Schweizer XContest strikt durchzusetzen. Das geht aus einer entsprechenden Mitteilung des SHV hervor.
Streckenflüge, bei denen die genannten Abstände zu Flugplätzen und Heliports nicht eingehalten werden, kommen ab dem 1. August 2018 nicht mehr in die XContest-Wertung und werden konsequent gestrichen.
Bisher ließ der SHV hier noch Ausnahmen zu, wenn Piloten glaubhaft machen konnten, dass sie vor dem Einflug in die Sicherheitsbereiche um die Flugplätze per Funk eine sogenannte Blindmeldung abgesetzt hatten. Die ist allerdings offiziell nicht zulässig, bzw. nur, wenn es entsprechende lokale Vereinbarungen mit dem jeweiligen Flugplatzbetreiber gibt.
Bestehende Sondervereinbarungen mit diversen Flugplätzen sind auf der Website des SHV unter Sicherheit/Luftraum abrufbar.
Der SHV empfiehlt zudem allgemein, den Überflug von Sportflugplätzen, an denen Fallschirmsprung praktiziert wird, auch in mehr als 600 Meter Höhe über Grund grundsätzlich zu vermeiden.
1 Kommentare
In den Anfangszeiten der Gleitschirmfliegerei haben sich die Flugplatzleiter in einer ablehnenden Haltung zu einer weltweit wohl einzigartigen 10 km durchmessenden Verbotszone ohne Höhenbeschränkung um jeden kleinen Wiesenflugplatz entschlossen. Es hat sehr viele Jahre gedauert, bis sie einer Höhenbeschränkung endlich zustimmten. Eigentlich schade, denn Flugplätze sind doch zum Fliegen da und einfache Regeln würden einen gefahrlosen Betrieb für alle eigentlich erlauben.
AntwortenLöschenDas es auch liberaler zugeht bei den Eidgenossen zeigen die in der Alpen weitgeschätzten Segelflugzonen im Luftraum Echo, wo die Wolkenabstände auf 50m und 100m reduziert werden und für die Motorflieger gilt (NO IFR).
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