Die DFS empfiehlt Segel- und Gleitschirmfliegern, nicht bis an die Grenze zum Luftraum C heran zu fliegen. // Quelle: DFS |
Die Deutsche Flugsicherung hat in ihrem jüngsten VFR-Bulletin einen entsprechenden Sicherheitshinweis veröffentlicht, in dem VFR-Piloten empfohlen wird, einen Sicherheitsabstand von mindestens 500 Fuß (rund 150 Meter) einzuhalten. Der Grund: Anders als bei den gestaffelten, niedrigeren Luftraumstrukturen um Flughäfen ist die Grenze zum Luftraum C nicht so definiert, dass eine geordnete räumliche Trennung von IFR- und VFR-Flugverkehr erfolgt. Es ist also nicht auszuschließen, dass Verkehrsmaschinen bis an die Untergrenze des Luftraums C mit so hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind, dass sie einem dort fliegenden Gleischirm nicht sicher ausweichen könnten. Auch die Wirbelschleppen solcher Maschinen stellen eine große Gefahr dar.
Selbst wenn es also legal ist, knapp an den Luftraum C heran zu fliegen, empfiehlt es sich zur eigenen Sicherheit, einen gewissen Abstand zu halten.
3 Kommentare
Auch bei allen anderen Lufträumen ist es sinnvoll Abstand einzuhalten!
AntwortenLöschenEs geht um Sicherheit, und so hoffe ich, dass diese Empfehlung in beide Richtungen gilt... gerade wegen solchen Effekten wie Wirbelschleppen.
AntwortenLöschen- Miriam -
Hallo Miriam,
AntwortenLöschenFL 100 zählt schon zum Luftraum C und wird von der Flugsichererung auch genutzt. Darunter befindet sich der Luftraum E. Dort ist es auch erlaubt dass Mischflugbetrieb (IFR und VFR) stattfinden kann. Im Luftraum E müssen die IFR Flüge sich aber zusätzlich an die Sichtflugregeln halten.
weitere Infos:
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer%20Relations/Kundenbereich%20IFR/21.03.2019%20-%20Pilot%20Info%20Luftraum%20E%2001%202019%20update/Pilot%20Info%201_2019%20Luftraum%20E%20update%20.pdf
IFR = Instrumentenflug (z.B. Passagierflieger)
VFR = Sichtflug (z.B. Gleitschirm, Drachen, Segelflieger)
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