Die Deutsche Flugsicherung empfiehlt Piloten, die nach Sichtflugregeln (VFR) unterwegs sind, einen gewissen Abstand von Luftraum C einzuhalten.

Die DFS empfiehlt Segel- und Gleitschirmfliegern, nicht bis an
die Grenze zum Luftraum C heran zu fliegen. // Quelle: DFS
Der Luftraum C beginnt in Deutschland bei Flugfläche 100, im Alpenraum bei Flugfläche 130. Gleitschirmfliegern ist es nicht erlaubt, in den Luftraum C einzufliegen. Allerdings reizen manche Piloten gute thermische Tage doch so weit aus, dass sie bis knapp an die Luftraumgrenze aufsteigen. Das sollte man allerdings besser nicht tun.

Die Deutsche Flugsicherung hat in ihrem jüngsten VFR-Bulletin einen entsprechenden Sicherheitshinweis veröffentlicht, in dem VFR-Piloten empfohlen wird, einen Sicherheitsabstand von mindestens 500 Fuß (rund 150 Meter) einzuhalten. Der Grund: Anders als bei den gestaffelten, niedrigeren Luftraumstrukturen um Flughäfen ist die Grenze zum Luftraum C nicht so definiert, dass eine geordnete räumliche Trennung von IFR- und VFR-Flugverkehr erfolgt. Es ist also nicht auszuschließen, dass Verkehrsmaschinen bis an die Untergrenze des Luftraums C mit so hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind, dass sie einem dort fliegenden Gleischirm nicht sicher ausweichen könnten. Auch die Wirbelschleppen solcher Maschinen stellen eine große Gefahr dar.

Selbst wenn es also legal ist, knapp an den Luftraum C heran zu fliegen, empfiehlt es sich zur eigenen Sicherheit, einen gewissen Abstand zu halten.