Der Stufenschlepp erhöht im Flachland die Chancen, in eine Thermik einzusteigen. Bisher war das Piloten mit B-Schein vorbehalten. Jetzt ist Stufenschlepp auch mit A-Schein erlaubt.

Ein Pilot zieht beim Stufenschlepp das Schleppseil hinter sich her,
um eine weitere Stufe nach oben gezogen werden zu können.
// Quelle: Markus Kaup, Youtube, Screenshot
Der DHV hat seine Vorgaben für die Windenschleppausbildung in Deutschland angepasst. Wer den Stufenschlepp erlernen wollte, musste bisher schon einen B-Schein besitzen. Neuerdings steht das auch schon A-Schein-Piloten offen. Darauf hat der DHV in einem Info an die Vereine hingewiesen.

Als Voraussetzung gilt: Man muss mindestens schon Erfahrung aus 50 Windenschleppstarts nachweisen können. Dann kann man seinen Windenschein um die Startart Stufenschlepp ergänzen.

Im Rahmen der Ausbildung sind mindestens zehn Stufenschleppstarts mit jeweils mindestens zwei Stufen unter Anleitung eines berechtigten Fluglehrers zu absolvieren. Das steht so in der seit April gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV.

Um im Verein Stufenschlepp anbieten zu können, braucht es auch entsprechend geschulte Windenfahrer. Auch hier gibt es mittlerweile eine Erleichterung. Einweisungsberechtigte Windenführer (EWF) mit nachgewiesener Stufenschlepp-Schulung dürfen andere Windenfahrer in die Besonderheiten dieser Schlepptechnik einführen (s. Windenführer-Bestimmungen).

Wer noch ein wenig mehr zum Thema Stufenschlepp erfahren will, der kann sich ein gut gemachtes Erklär-Video von Markus Kaup anschauen. Es ist schon von 2012, aber die Grundaussagen sind alle noch gültig.