Der neue LT-1 von Sol basiert auf dem Zweileiner TR27, ist aber in der Streckung und der Zellenzahl deutlich reduziert. Damit entspricht er einem klassischen C-Schirm. // Quelle: Sol Paragliders |
Es handelt sich um einen Schirm, dessen technischen Grunddaten (Zellenzahl: 66, Streckung: 6,25) einem typischen EN-C entsprechen. Auch vom Handling her soll der LT-1 laut Herstellerangaben in die Sportklasse passen. Der Schirm ist allerdings – wie moderne Wettbewerbsschirme – als Zweileiner gebaut, mit nur A- und B-Ebene am Tragegurt. Damit bietet er auch entsprechende B-Gurt-Steuermöglichkeiten und die damit erhöhte Stabilität im beschleunigten Flug.
Eine Zulassung als EN-C sucht man freilich vergebens. Denn bei Zweileinern, bei denen ebenfalls ein Großteil der Last an der A-Ebene hängt, ist es kaum möglich, Klapper so kontrolliert in ein Messfeld zu ziehen, wie es von der EN-Norm verlangt wird. Um das zu erreichen müssten Faltleinen als Klapphilfe eingesetzt werden. Doch damit bekäme ein Schirm gemäß den EN-Vorgaben automatisch ein "D" als Note.
Sol-Chef Ary Carlos Pradi hat sich entschieden, einen anderen Weg zu probieren. Anstatt den Piloten erklären zu müssen, warum der LT-1 als angeblicher C-Schirm doch ein "D" bekommen hat (und damit vielleicht gleich einen Teil der potenziellen Klientel zu verlieren), wagt er ein Experiment: Der LT-1 ist nur nach der CCC-Norm für Wettbewerbsschirme zugelassen. Das erleichterte zum einen die Zulassung. Zum anderen war Sol nicht gezwungen, den Schirm gezielt in seiner Statik zu schwächen oder in der Leistung zu beschneiden, um das induzierte Klappverhalten noch EN-kompatibel zu machen.
Ein neues Kapitel im Gleitschirmbau?
Damit eröffnet der LT-1 ein möglicherweise neues Kapitel im Gleitschirmbau. Zweileiner gelten für viele heute schon als die Zukunft der Sportklasseschirme. Viele Piloten loben deren enorme Leistung bei hoher Stabilität und erweiterter Steuerbarkeit (B-Steuerung). Dass diese Konstruktionsweise bislang noch nicht bei Schirmen mit geringerer Streckung Einzug gehalten hat, ist auch den strikten Vorgaben der EN-Norm geschuldet.
Sols Vorstoß mit dem LT-1 könnte eine gewisse Sprengwirkung entwickeln. Wenn viele Piloten in diesem Konzept einen Vorteil erkennen, und je mehr sich deswegen trauen, einen weniger gestreckten CCC-Schirm als Ersatz für einen klassischen EN-C zu fliegen, dann dürften auch andere Hersteller hellhörig werden. Damit wäre zu erwarten, dass in Zukunft verstärkt Fragen auftauchen wie: Ist eine EN-Norm, die die Entwicklung von Sportklasse-Zweileinern ausbremst, noch zeitgemäß? Und ist die Einteilung von (OLC-)Wettbewerben nach Schirmklassen auf Basis von EN-Noten überhaupt noch gerechtfertigt?
Es bleibt abzuwarten, ob andere Hersteller sich trauen werden, in diese Richtung mitzugehen. Vor drei Jahren stand Ozone schon einmal kurz davor, das EN-C-Modell Delta 3 mit Faltleinen zuzulassen (s. Die Rückkehr der Schwarzen Schafe). Der Delta 3 hätte dann zwangsläufig die Note D bekommen, was wohl auch etliche Diskussionen ausgelöst hätte. Ozone machte damals einen Rückzieher und nahm lieber ein Jahr weitere Entwicklungsarbeit in Kauf, um den Delta 3 am Ende doch faltleinen-frei in die C-Klasse zu hieven. Vielleicht ist die Zeit jetzt reif, solche Klassengrenzen zu durchbrechen.
Was sind Dir solche Szene-News wert?
Lu-Glidz berichtet regelmäßig über Neuigkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen der Gleitschirm-Szene. Anders als übliche Gleitschirm-Magazine ist der Blog dabei komplett werbefrei und damit unabhängig. Es gibt auch keine Abogebühren oder eine Paywall. Damit das Angebot von Lu-Glidz auf Dauer in dieser professionellen Form erhalten werden kann, bin ich allerdings auf die Unterstützung meiner Leser angewiesen. Überleg' doch mal: Was sind Dir solche Szene-News wert?
Wenn jeder, der Lu-Glidz gerne liest, einen kleinen freiwilligen Beitrag leistet, dann hat dieser Blog auch eine Zukunft.
Fördern kannst Du Lu-Glidz ganz simpel per Paypal. Wer eine klassische Banküberweisung oder gar einen Dauerauftrag bevorzugt, kann den gewünschten Betrag auf folgendes Konto überweisen:
Empfänger: Lucian Haas, Breite Strasse. 54, D-53111 Bonn
IBAN: DE71 3807 0724 0361 6828 00
BIC: DEUTDEDBXXX
Verwendungszweck (bitte angeben): "Foerderbeitrag Lu-Glidz"
Danke!
Lu-Glidz berichtet regelmäßig über Neuigkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen der Gleitschirm-Szene. Anders als übliche Gleitschirm-Magazine ist der Blog dabei komplett werbefrei und damit unabhängig. Es gibt auch keine Abogebühren oder eine Paywall. Damit das Angebot von Lu-Glidz auf Dauer in dieser professionellen Form erhalten werden kann, bin ich allerdings auf die Unterstützung meiner Leser angewiesen. Überleg' doch mal: Was sind Dir solche Szene-News wert?
Wenn jeder, der Lu-Glidz gerne liest, einen kleinen freiwilligen Beitrag leistet, dann hat dieser Blog auch eine Zukunft.
Fördern kannst Du Lu-Glidz ganz simpel per Paypal. Wer eine klassische Banküberweisung oder gar einen Dauerauftrag bevorzugt, kann den gewünschten Betrag auf folgendes Konto überweisen:
Empfänger: Lucian Haas, Breite Strasse. 54, D-53111 Bonn
IBAN: DE71 3807 0724 0361 6828 00
BIC: DEUTDEDBXXX
Verwendungszweck (bitte angeben): "Foerderbeitrag Lu-Glidz"
Danke!
8 Kommentare
Bravo Ary!!!
AntwortenLöschenAry, weiter so! Toll
AntwortenLöschenWird ein Test zu dem Schirm folgen ?
AntwortenLöschenOb ein Test folgt, kann ich aktuell noch nicht sagen.
AntwortenLöschenMal abgesehen von der Zulassungsproblematik: Ist das Zweileinerkonzept denn auch z.B. für Schirme in der B-Klasse denkbar? Ein Artikel, der die Vor- und Nachteile, gerade was Extremflugverhalten angeht, wäre hier sehr interessant!
AntwortenLöschenTheoretisch ist ein Zweileinerkonzept auch in der B-Klasse denkbar. Verschiedene Designer haben das auch schon mit diversen Protos getestet. Die sind auch geflogen. Ein Zweileiner ist aber nicht grundsätzlich besser oder leistungsstärker. Gerade bei den B-Schirmen mit ihrer größeren Flügeltiefe (im Vergleich zu EN-D o.ä.) muss man mehr Aufwand treiben, um den Schirm in der Flügeltiefe vernünftig abzustützen. Das geht kaum ohne weitere Versteifungselemente. Ob man das in der B-Klasse haben will? Die möglichen Nachteile liegen also nicht nur im Extremflugverhalten.
AntwortenLöschenEinerseits begrüße ich es, dass SOL hier einen Schirm baut, der sich an der Physik und nicht vorrangig an der Erfüllung einer Norm und deren Testbarkeit orientiert. Gleichzeitig muss ich auf die Herstellerangaben vertrauen, dass der Schirm das "Schaf im Wolfspelz" ist und nicht umgekehrt. Ich hoffe es setzt die Norm unter Druck und man findet da eine Lösung. Denn wenn das Schule macht und viele Schirme als CCC auf den Markt kommen, dann liegt die Sicherheitsbewertung nur noch bei den Herstellern. Der Leistungsdruck wird dann sein Übriges dazu tun ... das kann sich jeder selbst ausmalen. Sicher hat jeder Pilot eine Eigenverantwortung, aber auch daran muss ich zweifeln, wenn ich mir ansehe, wie viele angehende Flieger bei der Prüfung lieber Antworten auswendig lernen, als sich mit der Materie auseinanderzusetzen.
AntwortenLöschenDie Zuordnung von Faltleinen-Notwendigkeit und Schirmklasse ist ausschließlich eine Fortschrittsbremse und entbehrt jeglicher physikalisch-sachlicher Grundlage. Die Zuordnung ist nur historisch zu verstehen. Bei Festlegung dieser Regel mussten nur CCC-Schirme mit Faltleinen getestet werden.
AntwortenLöschenKommentar veröffentlichen
Kommentare werden von Lu-Glidz moderiert und deshalb nicht immer sofort freigeschaltet. Es gelten folgende Kommentarregeln:
1. Nicht anonym: Auf Lu-Glidz werden nur Kommentare veröffentlicht, die mit einem kompletten Realnamen (Vor- und Nachname) gekennzeichnet sind. Trage dafür beim Anlegen des Kommentars im Feld "Name/URL" einfach Deinen Namen ein. Das Feld "URL" kannst Du frei lassen. Solltest Du stattdessen "Anonym" wählen, musst Du wenigstens am Ende des Kommentars Deinen Namen schreiben. Sonst wird der Kommentar nicht erscheinen.
2. Sachbezogen: Kommentare müssen das jeweilige Thema des Posts bzw. der schon vorhandenen Kommentare betreffen. Sie müssen respektvoll formuliert sein. Sie dürfen keine persönlichen Beleidigungen oder Anspielungen auf die (politische) Gesinnung anderer enthalten.
Hinweis: Die Freigabe von Kommentaren kann sich u.U. um einige Stunden verzögern. Auch ich bin nicht 24/7 online.