Es gibt jeweils temporäre Flugverbotszonen, die in weiten Teilen auch Drachen und Gleitschirme betreffen.
Für die Bereiche über der Schweiz gelten für Gleitschirm- und Drachenpiloten maßgeblich die von der Kantonspolizei Graubünden erlassen Regeln. Alle Infos dazu finden sich hier (pdf).
Die Regelungen für Vorarlberg kann man einer Informationsbroschüre des Österreichischen Bundesheeres (pdf) entnehmen.
Interessanterweise sind für Gleitschirm- und Drachenflieger die Vorgaben für die temporär erlassenen Lufträume in Österreich sogar strikter als in der Schweiz. In Österreich sind Flüge nach Sichtflugregeln grundsätzlich untersagt, und Ausnahmen wären auch nur mit Transponder und angemeldetem Flugplan möglich. In der Schweiz sind Gleitsegel dank einer pragmatischeren Lösung nur aus einer "Kernzone" bei Davos verbannt (s. Bild).
Übrigens: Das Weltwirtschaftsforum beginnt zwar erst am Montag, aber der Freitag (17.1.) davor ist tatsächlich auch als Sperrtag definiert.
1 Kommentare
Da dieser Donald mit dem Fuchs auf dem Kopf ans WEF kommt, ist nun zusäzlich auch noch der Luftraum in Chur am 21./22. gesperrt.
AntwortenLöschenhttps://www.shv-fsvl.ch/verband/alle-news/news/luftraumsperre-rund-um-chur-am-2122120/
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