Am Säntis soll mit einem Laser auf Gewitterwolken geschossen werden. Die wissenschaftlichen Versuche mit einer neuen Blitzschutztechnik werden Gleitschirmflieger behindern. 


Die LS-R rund um den Säntis wird in diesem Sommen
die Gleitschirmfliegerei im Alpstein beeinträchtigen.
// Quelle: BAZL
Ab April ist es soweit. Dann wird am Säntis in der Ostschweiz ein neuer temporärer Luftraum eingerichtet, der bei Bedarf, wenn auch zeitlich beschränkt, aktiviert werden kann. In einem Radius von fünf Kilometern um den Säntis darf dann während der Aktivierungszeiten nicht mehr geflogen werden. Von den Beschränkungen zumindest teilweise betroffen sind beliebte Fluggebiete der Region wie der Kronberg und die Ebenalp.

Grund für die Einrichtung des Flugbeschränkungsgebietes (LS-R) am Säntis ist ein wissenschaftliches Experiment. Genfer Forscher wollen dort ein neues Blitzschutz-Verfahren testen. Die Idee: Man schießt mit einem starken und sehr schnell gepulsten Laser auf Gewitterwolken. Die Laserenergie ionisiert dabei die Luft und erzeugt so einen Plasmakanal, durch den elektrische Ladungen gerichtet abfließen können. Den Blitzen, die aus den Gewitterwolken zucken, soll darüber ein Weg und ein Ziel vorgegeben werden, wo sie dann kontrolliert einschlagen. Der Laser wird zum Blitzableiter, weshalb das Projekt auch "Laser Lightning Rod" heißt.

Der Säntis als höchster Berg des Alpstein wurde als Standort ausgewählt, weil sich dort im Sommer recht häufig Gewitter entwickeln. Das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verfügte temporäre Flugbeschränkungsgebiet soll sicherstellen, dass die Versuche mit dem Laser durchgeführt werden können, ohne dadurch Luftfahrtteilnehmer zu gefährden.

Der Schweizerische Hängegleiter-Verband (SHV) kritisierte das Ausmaß der Schutzregelungen allerdings als überdimensioniert und sogar absurd. Denn der Laser ist fix montiert und schießt in einem Winkel von 81 Grad fast senkrecht in östlicher Richtung in den Himmel. Dennoch wurde die LS-R vom BAZL nicht nur als schmaler Kreissektor, sondern als kompletter Kreis definiert.

Zudem steht der Laser auf rund 2500 Meter Höhe. Anfangs wurde für die LS-R als Untergrenze aber überall der Boden (GND) festgesetzt. Das hätte bedeutet: Auch Flüge unterhalb von 2500 Metern wären bei Aktivierung verboten, obwohl dort niemand vom Laser getroffen werden könnte. Der SHV intervenierte deshalb beim BAZL und war in diesem Punkt erfolgreich. Die Untergrenze der LS-R wurde auf 2400 AMSL angehoben.

Den Regeln nach müssen die Forscher eine Aktivierung der LS-R jeweils drei Tage im voraus beantragen. Das dürfte immer dann geschehen, wenn die Meteo-Prognosen potenzielle Gewitterlagen erwarten lassen. Allerdings bedeutet das nicht, dass sich dann in der Praxis stets auch Gewitter entwickeln werden. Es könnte also in diesem Sommer gelegentlich geschehen, dass die Gleitschirmfliegerei rund um den Säntis eingeschränkt bleibt, ohne dass es letztendlich nötig gewesen wäre.

Die temporäre Aktivierung der LS-R am Säntis wird per Notam bekannt gegeben und auch im Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) angezeigt. Sie kann auch kurzfristig wieder aufgehoben werden.


Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 5.3. leicht überarbeitet. Zum Zeitpunkt der ersten Fassung galt offiziell noch GND als Untergrenze für die LS-R. Die Anhebung auf 2400 AMSL wurde erst am 5.3. vom SHV bestätigt.