Die LS-R rund um den Säntis wird in diesem Sommen die Gleitschirmfliegerei im Alpstein beeinträchtigen. // Quelle: BAZL |
Grund für die Einrichtung des Flugbeschränkungsgebietes (LS-R) am Säntis ist ein wissenschaftliches Experiment. Genfer Forscher wollen dort ein neues Blitzschutz-Verfahren testen. Die Idee: Man schießt mit einem starken und sehr schnell gepulsten Laser auf Gewitterwolken. Die Laserenergie ionisiert dabei die Luft und erzeugt so einen Plasmakanal, durch den elektrische Ladungen gerichtet abfließen können. Den Blitzen, die aus den Gewitterwolken zucken, soll darüber ein Weg und ein Ziel vorgegeben werden, wo sie dann kontrolliert einschlagen. Der Laser wird zum Blitzableiter, weshalb das Projekt auch "Laser Lightning Rod" heißt.
Der Säntis als höchster Berg des Alpstein wurde als Standort ausgewählt, weil sich dort im Sommer recht häufig Gewitter entwickeln. Das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verfügte temporäre Flugbeschränkungsgebiet soll sicherstellen, dass die Versuche mit dem Laser durchgeführt werden können, ohne dadurch Luftfahrtteilnehmer zu gefährden.
Der Schweizerische Hängegleiter-Verband (SHV) kritisierte das Ausmaß der Schutzregelungen allerdings als überdimensioniert und sogar absurd. Denn der Laser ist fix montiert und schießt in einem Winkel von 81 Grad fast senkrecht in östlicher Richtung in den Himmel. Dennoch wurde die LS-R vom BAZL nicht nur als schmaler Kreissektor, sondern als kompletter Kreis definiert.
Zudem steht der Laser auf rund 2500 Meter Höhe. Anfangs wurde für die LS-R als Untergrenze aber überall der Boden (GND) festgesetzt. Das hätte bedeutet: Auch Flüge unterhalb von 2500 Metern wären bei Aktivierung verboten, obwohl dort niemand vom Laser getroffen werden könnte. Der SHV intervenierte deshalb beim BAZL und war in diesem Punkt erfolgreich. Die Untergrenze der LS-R wurde auf 2400 AMSL angehoben.
Den Regeln nach müssen die Forscher eine Aktivierung der LS-R jeweils drei Tage im voraus beantragen. Das dürfte immer dann geschehen, wenn die Meteo-Prognosen potenzielle Gewitterlagen erwarten lassen. Allerdings bedeutet das nicht, dass sich dann in der Praxis stets auch Gewitter entwickeln werden. Es könnte also in diesem Sommer gelegentlich geschehen, dass die Gleitschirmfliegerei rund um den Säntis eingeschränkt bleibt, ohne dass es letztendlich nötig gewesen wäre.
Die temporäre Aktivierung der LS-R am Säntis wird per Notam bekannt gegeben und auch im Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) angezeigt. Sie kann auch kurzfristig wieder aufgehoben werden.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 5.3. leicht überarbeitet. Zum Zeitpunkt der ersten Fassung galt offiziell noch GND als Untergrenze für die LS-R. Die Anhebung auf 2400 AMSL wurde erst am 5.3. vom SHV bestätigt.
8 comments
...flieg ich denn bei Gewitter...?
AntwortenLöschenNein, bei Gewitter sollte man natürlich nicht fliegen. Aber der Luftraum könnte auch ohne reale Gewitter gesperrt sein.
AntwortenLöschenHallo Lucian,
AntwortenLöschenhast du das Statement des SHV gesehen?
Update vom 5.3.20:
Unserem Wiedererwägungsgesuch wurde entsprochen, die Untergrenze der LS-R wird nun mit 2400m AMSL anstatt GND publiziert. (Quelle https://www.shv-fsvl.ch/)
Link:
https://www.shv-fsvl.ch/verband/alle-news/news/laser-gegen-gewitterwolken-am-saentis-update-5320/
Gruss
patrick
Grossartige News, danke Patrick für den Link.
AntwortenLöschen@Lucian:
> Es könnte also in diesem Sommer des öfteren geschehen, dass die Gleitschirmflieger rund um den Säntis ausgesperrt bleiben, ohne dass es letztendlich nötig gewesen wäre.
Das stimmt, allerdings steht in der Verfügung des BAZL ebenso:
> Bei Nichtnutzung der TEMPO RA (z.B. keine Gewitterlage oder technische Störung des Lasers), muss der Luftraum sofort wieder vom Antragsteller über NOF freigegeben werden. Diese Freigabe wird über NOTAM und DABS übermittelt.
So wie ich das verstehe, würde die "Luftraumreservation" bei unerwartet geringer Gewitterneigung wieder gecancelled werden. Bedingt natürlich einen kurzfristigen Blick ins DABS/NOTAM.
Da das DABS nur 3 mal am Tag aktualisiert wird, lohnt sich ein Blick in die NOTAM, welche fast ohne Verzögerung publiziert werden. Alternativ gibt's auch eine Telefonnummer. Aus der News-Meldung vom SHV: "Mit der Sicherstellung einer Telefonnummer, bei der man im Zweifelsfalle dass das DABS zu wenig aktuell ist (Aktualisierungen bei Deaktivierung erfolgen um 9.00, 13.00 und 16.00 Uhr), anrufen kann, wird das Problem einer unnötigen Aktivierung weiter entschärft."
Grüsse,
Danilo
@Patrick: Danke für den Hinweis. Ich habe den Text entsprechend aktualisiert und auch die Möglichkeit der kurzfristigen Deaktivierung erwähnt. Jetzt muss man mal abwarten, wie sich das in der Praxis entwickelt. Es wird wahrscheinlich alles weniger heiß gegessen als gekocht ;-)
AntwortenLöschenEtwas blöd ist, dass der Zugriff durch Deutsche auf schweizer NOTAMS (sehr) kostenpflichtig ist. Oder gibts da ein Backrohr?
AntwortenLöschenBackdoor ;-)
AntwortenLöschen@JN: Die DABS (sind im Text verlinkt) sind frei zugänglich. Und die Schweizer Notams gibt es nach Registrierung kostenfrei auf der Seite der DFS.
AntwortenLöschenAlle Links unter: https://www.shv-fsvl.ch/sicherheit/luftraum/
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