Wenn es darum geht, wann Gleitschirmpiloten in Deutschland wieder in die Luft kommen, gilt das Motto: Alles ist im Fluss. Es bleibt noch Zeit für ein paar Webinare.

Die Corona-Flugbeschränkungen für die Piloten in Rheinland-Pfalz
enden am Montag. Die Flugträume werden dann aber wohl
erst einmal "verblasen". Bei solchen Windprognosen ist
ein Start nicht zu empfehlen. // Quelle: Public Domain, Windy
Ab Montag ist die vom DHV verhängte allgemeine Sperre der Gleitschirmstartplätze in Deutschland aufgehoben. Das bedeutet aber nicht, dass dann sofort und überall wieder geflogen werden kann.

Wie DHV-Geschäftsführer Robin Frieß in seinem Freitags-Corona-Newsletter (pdf) und auch sehr gut in einem Interview der Flugschule Luftikus erläutert (s. Video auf Youtube, der Link führt direkt an die entscheidende Stelle), ändert sich erst einmal vor allem der zu beachtende Rechtsrahmen. Die Gleitschirmstartplätze wurden auf Basis der Paragraphen 29 des bundesweit geltenden Luftrechts gesperrt und werden nun wieder entsprechend bundesweit "entsperrt". Doch inwieweit sie dann auch tatsächlich genutzt werden können, fällt fortan unter die Infektionsschutzbestimmungen und den entsprechenden Corona-Verordnungen der jeweiligen Bundesländer. Und dazu passt ein salopper Kommentar Robins im oben verlinkten Video: "Und jetzt wird der Scheiß kompliziert."

Denn der Infektionsschutz ist im föderalen Deutschland Ländersache. Und obwohl die Bundesregierung bemüht ist, in puncto Corona möglichst einheitliche Grundregeln durch Absprachen zu erreichen, können die Umsetzungen im Rahmen der Verordnungen der einzelnen Länder im Detail durchaus unterschiedlich ausfallen. Und manche dieser Details sind zudem noch Auslegungssache.

Beispielsweise sind aktuell Sportstätten und -anlagen noch bis mindestens zum 3. Mai bundesweit gesperrt. Doch fallen auch alle Gleitschirmstartplätze darunter? Mutieren als Startplatz zugelassene Wiesen am Berg, die einem Wanderer frei zugänglich sind, juristisch automatisch zu einer Sportstätte, wenn man einen Gleitschirm darauf auslegt? Diese und ähnliche Fragen sind derzeit vielerorts unklar. Es ist aber zu erwarten, dass die jeweiligen Behörden hierzu in den nächsten Tagen und Wochen eindeutige Antworten finden werden. Bis dahin wird mal mehr, mal weniger Zeit vergehen. Panta rhei, alles fließt. Aber nicht alle sind im gleichen Fluss.


Rheinland-Pfalz prescht vor

Am weitesten ist derzeit das Land Rheinland-Pfalz. Ab dem 20. April gilt dort eine neue Verordnung, in der es heißt: "Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten.

Zwar ist auch damit nicht geklärt, ob Gleitschirmstartplätze de jurae als Sportanlagen gelten würden. Aber das ist unter dieser Formulierung auch nicht weiter nötig, weil Luftsport "auch unter Benutzung von Sportanlagen" für zulässig erklärt wird. Damit ist zumindest ebenso gesichert, dass man bei einem Flug auch legal auf einem Sportplatz landen dürfte.

Erste Vereine in Rheinland-Pfalz haben als Geländehalter bereits beschlossen, ihre Startplätze nun ab Montag wieder freizugeben. Allerdings mit einigen Einschränkungen: Etwa die Nutzungsbeschränkung auf eigene Mitglieder oder die namentlich genannter Nachbarvereine, das Verbot von Tandemflügen und die Vorgabe von Abstandsregeln.

Die Nutzungsbeschränkung auf Vereinsmitglieder wird mit einer leichteren Kontrolle und der Vermeidung von Flugtourismus begründet. Denn es wäre durchaus erwartbar, dass Startplätze in einem bereits "flugoffenen" Bundesland von flughungrigen Piloten aus anderem Regionen überlaufen werden.

Dort, wo die Rechtslage noch nicht so eindeutig pro Flugsport ist, werden sich die Piloten also noch ein wenig gedulden müssen. Zugleich brauchen sie auch nicht allzu neidisch nach Rheinland-Pfalz zu schauen. Denn die Wetterlage, die dort für die kommende Woche prognostiziert ist, ist zwar thermisch, aber von starkem Wind und Böen geprägt. Im Grunde ist das eine wirklich gefährliche Giftmischung für den Einstieg in die Fliegerei nach wochen-, teils sogar monatelanger (Winter-)Flugpause. Von daher ist den Piloten auch in RLP nur anzuraten, nichts zu überstürzen und sich noch ein paar Tage zu gedulden; und wenn, dann besser erst einmal nur Groundhandling zu betreiben.


Webinar-Angebote bleiben attraktiv

Vorerst gilt also, die Zeit auch ohne echte Fliegerei weiter gewinnbringend zu nutzen. Dazu gehört das wachsende Angebot von Webinaren diverser Flugschulen. Eine gute und immer wieder auch aktualisierte Zusammenstellung ist auf der Webseite des DHV zu finden. Für Schweizer Piloten  ist seit kurzem auch eine ähnliche Sammlung des SHV verfügbar.

Wer übrigens an diesem Sonntag vormittag (19.4., ab 10:40 Uhr) noch nichts vorhat, kann sich in ein Webinar bzw. einen Talk der Flugschule Achensee einwählen (die nötigen Daten sind hier zu finden). Dort bin auch ich zu Gast, um über das Thema "Moderne Thermiktheorie" zu sprechen und Fragen zu beantworten. Wer sich darauf ein wenig vorbereiten will, dem empfehle ich auf Lu-Glidz die Lektüre meines Posts "Die drei Thermiktreiber".



Korrekturhinweis: In einer ersten Version dieses Posts hatte es fälschlicherweise geheißen, die neue Verordnung in RLP gelte ab dem 20. Mai. Da hatte ich mich in der Eile vertippt. Es muss natürlich der 20. April heißen.