Die Rückkehr zur Normalität in Zeiten von Corona ist mit Turbulenzen verbunden. Da wird aus dem Jubel "wir dürfen schulen" auch schnell wieder Ernüchterung.

Die lang ersehnte Flugfreiheit steht in Corona-Zeiten noch
länger unter Vorbehalt. // Quelle: Public Domain, Laure Metairie
In Österreich heißt es seit dem 1. Mai: Das Fliegen ist ganz offiziell wieder erlaubt. Einige Gleitschirm-Flugschulen haben diese Öffnung so verstanden, dass sie nun auch wieder Kurse anbieten dürfen. Sie kündigten auch gleiche neue Schulungstermine an. Doch dann mussten sie erfahren: zu früh gefreut!

Am Samstag flatterte den Flugschulen eine Email der Wirtschaftskammer Österreich ins Haus, in der sie darauf hingewiesen wurden, das "Flug- und Schifffahrtsschulen" noch nicht geöffnet werden dürften. Ein Zeitpunkt, wann dies wieder möglich sei, wurde darin nicht genannt.

Für die Gleitschirm-Flugschulen ist diese Order unverständlich. Denn ihre praktische Ausbildung findet im Freien, mit einfach einzuhaltendem Abstand und sogar nur Funkverbindung zum Schüler statt. Das ist eine andere Situation als beispielsweise bei Segel- und Motorflugzeugen, wo Lehrer und Schüler typischerweise längere Zeit in einer geschlossenen Kanzel zusammen verbringen.

Manche Flugschulen zeigten sich in einer ersten Reaktion trotzig. In Facebook-Kommentaren kündigten sie an, auch ohne offizielle Erlaubnis bald mit der Schulung beginnen zu wollen. Die Strafe dafür werde ja kaum höher liegen als der wirtschaftliche Verlust. Und es wäre an der Zeit, notfalls vor Gericht gegen die aus ihrer Sicht ungerechtfertigte und existenz-bedrohende Behinderung ihrer Tätigkeit zu klagen. Ob das tatsächlich jemand durchzieht?