Fliegen in Zeiten von Corona bedeutet: Viele Regeln beachten! // Quelle: Public Domain, DHV |
Das sind gute Nachrichten für die Gleitschirmflieger. Denn sie werden bald in allen Bundesländern wieder in die Luft gehen können – sobald die jeweiligen Verordnungen in neuer Fassung vorliegen. (Details zu den einzelnen Länderregelungen, soweit schon bekannt, hat der DHV auf seiner Website zusammengefasst).
Auch Flugschulen sehen einen Lichtstreif am Horizont. Sie werden nicht nur Webinare, sondern bald auch wieder praktische Kurse anbieten können. Allerdings mit einigen Auflagen und Beschränkungen im Kleingedruckten.
Apropos Kleingedrucktes: Dies wird man als Flieger in nächster Zeit etwas ausführlicher studieren müssen. Denn nicht nur jedes Bundesland, auch jeder Verein, jede Flugschule und sonstige Geländehalter sind dabei, spezielle Corona-Regelungen für die Fliegerei allgemein und die Nutzung der Gelände im speziellen zu erlassen. Und die können im Detail durchaus unterschiedlich ausfallen.
DHV-Plakat mit Covid-19-Verhaltensregeln beim Gleitschirmfliegen. // Quelle: DHV |
Viele Vereine beschränken die Nutzung ihrer Gelände derzeit auf ihre Mitglieder oder zuweilen noch die Mitglieder von Partnervereinen. Externe Gastpiloten müssen damit rechnen, eben doch noch nicht in die Luft zu kommen (oder nur mit Goodwill und Augenzudrücken anwesender Vereinsmitglieder am Startplatz).
Der DHV hat dieses Problem erkannt und in seinem jüngsten Rundschreiben an die Geländehalter sogar die Bitte formuliert: "Auch Gastpiloten sollten wieder die Möglichkeit haben, mit dem Drachen oder dem Gleitschirm in die Luft zu kommen. Bitte berücksichtigt auch diese Gruppe."
Bis es soweit ist und die Vereine sich tatsächlich zu einer allgemeinen Öffnung ihrer Gelände durchringen, dürfte allerdings noch etwas Zeit vergehen. Und die Zeit spielt den Vereinen im Grunde in die Hände bzw. in die Mitgliederlisten. Denn schon jetzt erleben manche einen erkennbaren Peak bei den Neuzugängen. Zufall oder Corona-Nebeneffekt?
Das größte Nachsehen haben derzeit noch jene Pilotinnen und Piloten, die schlecht zu Fuß sind. Wenn Bergbahnen nicht fahren und Auffahrten zum Startplatz laut den Regeln der Geländehalter untersagt sind, bleiben ihnen kaum Möglichkeiten, in die Luft zu kommen. Der Windenschlepp wäre da noch eine Alternative – wo er denn schon rechtlich wieder erlaubt ist und auch angeboten wird. Doch auch dort ist mit einigen Beschränkungen und Auflagen zu rechnen.
Veni, vidi, voli – ich kam, sah und flog: Dieser Traum des einfachen Vol Libre ohne größere Vorbereitungen und Hintergedanken wird für viele noch länger ein Wunschtraum bleiben.
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