Angesichts bestehender Ein- und Ausreisebeschränkungen und Quarantäne-Regelungen zu Nachbarländern beschränkt der DHV seine XC-Wertung auf Flüge über deutschem Territorium. 

Die Streckenflugwertung des DHV-XC bleibt vorerst
auf Flüge innerhalb Deutschlands beschränkt.
// Quelle: Public Domain, DHV, Mashup
Die neuen Regeln gelten seit dem 10. April: In die Wertungen der deutschen Online-Streckenflugmeisterschaft (DHV-XC) fließen vorerst nur noch Flüge ein, die in Deutschland starten und enden sowie so gut wie komplett über deutschem Territorium verlaufen (maximal 2 km Toleranz). 

Der DHV begründet diese Entscheidung mit dem Argument der Fairness: "Die meisten Piloten können nicht so ohne weiteres unbezahlten Arbeitsausfall oder ein mögliches gesundheitliches Risiko einkalkulieren, dadurch kommt es zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung. Im DHV-XC sollte nicht der Pilot gewinnen, der es sich, aus welchen Gründen auch immer, leisten kann, das Problem Corona außen vor zu lassen", heißt es in einem entsprechenden Beitrag auf der Webseite des DHV.

Auslöser dieser Entscheidung war eine sich abzeichnende Entwicklung: Mit dem Frühjahr und dem Start guter Streckenflugbedingungen luden etliche Piloten im DHV-XC auch Flüge auf den Server, die z.B. von Deutschland aus weit nach Österreich hinein reichten. Nun sollte – einsam in der Luft – das Ansteckungsrisiko minimal sein, doch ein Absaufen im Ausland würfe viele rechtliche Fragen auf: Ist die Einreise genehmigt, handelt es sich um einen Transit, muss ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden, ist bei der Wiedereinreise eine Quarantäne einzuhalten etc.?

Viele Pilotinnen und Piloten würden solche unklaren Fragen sicher aus dem Weg gehen wollen und keinen Grenzübertritt in der Luft wagen. Manche allerdings schon. Und da könnte es zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen, mit einem unerwünschten Nebeneffekt: Punktereich gewertete Flüge ins benachbarte Ausland könnten weitere Teilnehmer dazu animieren, das mit den Grenzregelungen in der Luft nicht so genau zu nehmen.

Um solch einem Verhalten zumindest nicht durch den Wettbewerb Vortrieb zu leisten, zieht der DHV nun also die Landesgrenze auch als Wettbewerbsgrenze ein. Flüge über ausländisches Territorium können zwar weiterhin hochgeladen werden, werden dann aber automatisch in die Kategorie "Flugbuch" verschoben und fließen in keine Wertung ein.

Der DHV verspricht für das Fliegen in Zeiten von Corona (#FZC) aber auch: "Sobald sich die Situation wieder ändert und hoffentlich bessert, werden wir die Beschränkungen genauso schnell wieder aufheben."