Die großräumige Flugverbotszone zum G7-Gipfel in Elmau gilt bereits ab Samstag und bis Dienstag.
Die ED-R Elmau. // Quelle: Bayerische Polizei |
Nun gilt das Flugverbot bereits ab diesem Samstag, 25.6., 10 UTC (12 Uhr lokaler Zeit). Damit kann man im Grunde das gesamte Wochenende plus Montag und Dienstag fürs Gleitschirmfliegen in der ausgewiesenen Zone streichen.
Groundhandling ist laut DHV nicht verboten. Doch wer sich nicht u.U. unangenehmen Fragen der Polizei stellen will (die vielleicht nicht so einfach zwischen Fliegen und Groundhandeln unterscheiden kann), sollte dafür vielleicht auch besser anderswo hinfahren.
Näheres mit etlichen Karten und weiteren Infos ist auf der Website des DHV zu finden.
Als offizielle Dokumente der DFS gelten für Deutschland weiterhin dieses AIP SUP 12/22 (pdf) mit der Beschreibung der Flugverbotszone, zwingend ergänzt durch folgende NOTAM (pdf), in der die Erweiterung der Aktivierungszeiten auf den 25.6. aufgeführt ist.
Für den österreichischen Teil der Flugverbotszone gilt dieser AIP SUP (pdf) der Austrocontrol. Achtung: In Österreich beginnt das Verbot am Samstag, 25.6., bereits ab 06 UTC.
Die Sperrzone reicht auf deutscher Seite etwa vom Startplatz Breitenberg im Westen bis Vogelsang im Osten und erfasst in Österreich u.a. Lechtal, Stubaital, Achensee und Teile des Zillertales.
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Kleine Korrektur: Der NOTAM gilt ab Sa. 25.6 1200 UTC, das entspricht 14:00 in lokaler Zeit.
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