Das Thema Luftrecht wird von Gleitschirmfliegern eher stiefmütterlich behandelt. Hans Lang wirbt für mehr Verständnis
Hans Lang mit seinem Buch übers Luftrecht für Gleitschirmflieger. // Quelle: H. Lang |
Bei all diesen Fällen kommt das Luftrecht ins Spiel. Und vielleicht wirst auch Du Dich gerade beim Zuhören erwischen mit dem Gedanken: Oh, so genau weiß ich das gar nicht – wenn überhaupt. Damit bist Du sicher nicht der oder die Einzige. In der Gleitschirmszene wird das Thema Luftrecht eher stiefmütterlich behandelt.
Für Piloten, die aus der großen, viel geregelteren Fliegerei kommen, ist das verwunderlich. Hans Lang zum Beispiel war viele Jahr lang Militärjetpilot- und -Ausbilder. Als er spät noch das Gleitschirmfliegen lernte, fiel ihm diese Kulturunterschiede beim Umgang mit Luftrechtfragen gleich auf. Da Gegensätze aber immer auch irgendwie Energie freisetzen, machte er es sich zur Aufgabe, anderen Gleitschirmpiloten das Luftrecht irgendwie näher zu bringen.
Hans Lang hat ein kleines Lehrbuch geschrieben: „Luftrecht für Gleitschirmflieger“. Über so manche Erkenntnis daraus spreche ich mit ihm im Podz-Glidz Nummer 103. Aber keine Sorge. Das Thema mag trocken erscheinen, diese Folge ist es nicht.
Die Podz-Glidz Folge #103 "Der Luftrechtler" mit Hans Lang ist auf Soundcloud zu hören. Du kannst das Audio über das Pfeilsymbol rechts oben im Player auch als mp3-Datei herunterladen. Zudem kannst Du Podz-Glidz direkt in Deinem Podcatcher abonnieren: Itunes, Spotify, Amazon Music, Google-Podcast, Podcast.de, RSS-Feed etc.
Weiterführende Links:
- Website von Hans Lang (inkl. Bestellmöglichkeit Buch Luftrecht für Gleitschirmflieger)
- Facebook-Gruppe zum Thema Luftrecht für Gleitschirmflieger
- Infos zum Luftrecht beim DHV
- Infos zu Notams beim DHV
- Notams abrufen, aber wie? (Youtube Video von Armin Harich)
- Notams bzw. DABS in der Schweiz
- Lufträume und Notams bei XContest
Sei wie Thomas
Kürzlich erhielt ich von einem Piloten namens Thomas einen Förderbeitrag von 100 Euro. Thomas schrieb dazu: "Hallo Lucian, bin ein begeisterter Podcast Fan von dir. Finde jeder Folge super spannend, informativ und unterhaltsam. Bitte mache weiter so. Freue mich schon auf die nächsten 100 Folgen."
Solche Rückmeldungen sind für mich als Produzent von Podz-Glidz und Lu-Glidz natürlich sehr schön. Genauso freut es mich, dass Thomas meine Arbeit dahinter anerkennt und deshalb auch finanziell unterstützt. Offensichtlich hat er sogar meinen unverbindlichen Vorschlag aufgegriffen, mir einen Euro pro Podcast-Folge aufsummiert als Förderbeitrag zu geben.
Ein Euro für jeweils rund eine Stunde und mehr an guter Unterhaltung und einer Portion Weiterbildung ist meines Erachtens nicht viel – und trotzdem gut investiertes Geld. Wenn auch Du und viele weitere Zuhörerinnen und Zuhörer es so halten wie Thomas, dann wird es mir möglich sein, Blog und Podcast auch weiterhin so professionell*) und völlig werbefrei zu betreiben und weiterzuentwickeln.
Ein solches Angebot wie Lu-Glidz und Podz-Glidz gibt es kein zweites Mal in der Gleitschirmszene. Wenn es Dir etwas wert ist, dann sei wie Thomas!
Alle nötigen Infos, wie Du ganz einfach und ohne jede weitere Verpflichtung zum Förderer wirst, findest Du auf der Seite: Fördern.
*) Das Kleingedruckte: Lu-Glidz und Podz-Glidz sind Teil meiner Arbeit als freier Journalist, d.h. ich lebe auch davon. Allerdings sind mir meine Freiheit, Unabhängigkeit und Freizügigkeit wichtig. Deshalb finanziere ich den Blog bewusst nicht über Werbung oder gesponserte Posts, setze aber auch keine Paywall oder verpflichtende Abogebühren ein. Ich will schreiben und sagen, was ich denke, ohne Dinge beschönigen bzw. Kritikpunkte auslassen zu müssen. Und jeder soll das lesen oder hören dürfen, ohne vorab zur Kasse gebeten zu werden. Umso mehr bin ich auf den guten Willen meiner Leser und Hörer angewiesen, anzuerkennen, dass ein solches Angebot es verdient, gefördert zu werden. Bist Du dabei?
4 comments
Hi Lucian und Hans
AntwortenLöschenDanke für den Podcast bez. Lufträume!
Es kam die Frage auf wo es steht ob eine Elektronische Karte beim Fliegen reicht.
Geregelt ist das in:
“GM1NCO.GEN.135 Documents,manualsandinformationtobecarried
GENERAL
(a) ….
(b) The documents, manuals and information may be available in a form other than on printed paper. An electronic storage medium is acceptable if accessibility, usability and reliability can be assured.”
Beste Grüße
Andreas Cüpper
Danke Andreas.
LöschenHallo, da würde mich interessieren, wie es um die Legalität von "Toplandungen "steht, so, wie sie z.B. bei Bewerben wir den X-Alps praktiziert werden. Klingt für mich erstmal schwierig mit einer regulären, in der Folge erklärten Flugplanung in Einklang zu bringen...
AntwortenLöschenAls Optimist würde ich mal annehmen, dass die Wettbewerbsleitung die Toplandeplätze angemeldet hat. Möglicherweise gibt es ja eine vorübergehende Genehmigung.
LöschenGrüsse
Hans Lang
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