Der Streit zwischen DHV und ÖAEC über die Anerkennung von Lizenzen ist noch nicht gelöst. Aber der große Clash bleibt erst einmal aus

DHV und ÖAEC setzen auf Deeskalation.
// Grafik: KI generiert

Unter dem Titel "Der große Clash" hatte Lu-Glidz Ende 2025 über die Verärgerung der österreichischen Flugschulen und des Österreichischen Aeroclubs (ÖAEC) berichtet, dass Deutschland eine 30 Jahre alte Vereinbarung mit Österreich aufgekündigt hat. Denn eine Folge davon ist, dass wenn Flugschüler mit deutschem Wohnsitz in österreichischen Flugschulen eine österreichische Lizenz erlangen, diese nicht mehr wie bisher automatisch in Deutschland anerkannt wird.

Als Gegenreaktion stand die Drohung im Raum, dass Österreich alle Piloten mit deutschem Flugschein aus der Gästeflugregelung streichen und stattdessen von ihnen verlangen könnte, erst eine "Alpinflugeinweisung" bei österreichischen Flugschulen zu absolvieren, um wieder legal in Österreich in die Luft gehen zu können.


Geduld gefragt

Mehr als einen Monat später sieht es jedoch nicht danach aus, dass es bald zum ganz großen Rumms zwischen den beiden Gleitschirmnationen kommen könnte – wenn überhaupt. Beide Seiten haben die Gespräche wieder aufgenommen. Und dabei scheint schonmal klar zu sein: Man ist an einvernehmlichen Lösungen interessiert. Allerdings gibt es einiges zu regeln, und das wird seine Zeit brauchen.

Auf der DHV Website heißt es dazu: "Eine finale Lösung über eine Nachfolgeregelung zwischen Deutschland und Österreich ist noch nicht in Sicht. Daher bitten wir um Geduld. Unser Ziel ist eine Vereinbarung zu finden, die langfristig Bestand hat und dem rechtlich vorgegebenen Rahmen entspricht. Über konkrete Fortschritte informieren wir, sobald diese vorliegen."

Von Seiten des ÖAEC gibt es kein offizielles Statement. Aber wie zu hören ist, liegt die Idee einer  verpflichtenden Alpinflugeinweisung erst einmal auf Eis, beziehungsweise sei deren Realisierung zumindest "in nächster Zeit nicht zu erwarten".


ÖAEC gewährt Bestandsschutz

Was dennoch weiter gilt: Deutsche Fluglehrer und deutsche Tandempiloten können nicht mehr einfach so in Österreich tätig werden. Sie müssen dafür eine österreichische Lizenz vorweisen. Der ÖAEC hat jedoch entschieden, den Deutschen hier mit einer Art "Bestandsschutz" entgegen zu kommen.

Wer eine deutsche Fluglehrer- bzw. Tandemlizenz besitzt, die vor Ende 2025 ausgestellt worden ist, kann beim ÖAEC den Antrag stellen, diese formal in eine österreichische Lizenz umzuschreiben. Allerdings gibt es dabei ein paar Auflagen. Wer zum Beispiel in Österreich gewerblich Tandem fliegen will, muss in einem Flugbuch mindestens 100 Tandemflüge nachweisen, davon 25 in den letzten zwölf Monaten. Zudem ist die Vorlage eines gültigen fliegerärztlichen Zeugnisses (Medical) Pflicht. Letzteres gilt auch für rein "private" Tandempiloten in Österreich.

Nach Angaben des ÖAEC sind dort bereits über 200 Anträge auf Umschreibung von Lehrberechtigungen und Tandemscheinen aus Deutschland eingegangen. Eine eigens eingerichtete Task-Force kümmert sich darum, sie abzuarbeiten.


"Wir sind uns näher gekommen"

Die laufenden Gespräche zwischen DHV und ÖAEC umfassen nicht nur den künftigen Umgang mit der Anerkennung von Lizenzen. Es geht um umfassendere Absprachen und Regelungen, die bis in die Lehrpläne der Flugschulen und eine Koordination der Fluglehrerausbildung hineinreichen könnten. So etwas lässt sich freilich nicht von heute auf morgen festschreiben.

Am Ende könnte sich die Krise vielleicht sogar als Chance erweisen. Die Gespräche sollen bereits für ein größeres gegenseitiges Verständnis für die jeweilige regulatorische Herangehensweise gesorgt haben. "Durch das Auseinanderdriften sind wir uns auch näher gekommen", sagt Sebastian Hitz, Referatsleiter „Hänge- und Paragleiter“ des ÖAeC. 

Man darf auf die Ergebnisse dieser Annäherung gespannt sein.