Die FAI CIVL hat bei ihrer Jahrestagung 2026 eine Reihe von Regeländerungen für Wettbewerbe beschlossen. Nicht alle sind glücklich darüber
Einiges davon wird unter Wettbewerbspiloten heiß diskutiert, weil manche der Regeländerungen zwar im Sinne der Sicherheit sind, aber die sportliche Fairness einschränken.
Nachfolgend eine Auswahl der wichtigsten Entscheidungen. Mehr dazu ist in einem Bericht auf der Website der FAI nachzulesen.
- Für Kategorie-1 Wettbewerbe wird die Teamstärke jeder Nation auf maximal drei plus eine Frau begrenzt. Damit sollen "große" Nationen keinen taktischen Vorteil mehr haben können (durch zusätzliche Piloten in der Mannschaft und damit verbunden mehr Teamflugoptionen).
- Das Gesamtgewicht der Ausrüstung wird ab 2027 wieder auf 33 kg begrenzt. Die CIVL hat erkannt, dass eine unbegrenzte Ballast-Mitnahme die Sicherheit der Piloten gefährdet. Eine Folge daraus ist allerdings, dass besonders leichte Pilotinnen und Piloten nicht mehr entsprechend viel Ballast mitnehmen dürfen, um im Wettbewerb auch größere CCC-Schirme fliegen zu können. Das könnte für sie einen Leistungsnachteil bedeuten.
- Um diesem Nachteil Rechnung zu tragen, führt die CIVL aber eine "Leichtgewichtsklasse" in den Wertungen ein. Die Idee, durch spezielle Schaumstoffröhren auf den B-Leinen (Equalizer) die aerodynamische Leistung verschiedener Schirmgrößen anzugleichen, fand hingegen keine Mehrheit. Sie soll aber mal erprobt werden.
- Bei Wettbewerbsschirmen wird die Trimmtoleranz der Leinen zwischen A- und B-Ebene von 20mm auf 10mm reduziert. Das soll die Möglichkeiten einer bewusst zu schnellen Trimmung des Schirmes im Rahmen der Toleranz einschränken.
- In Wettbewerbstasks kann künftig ein "erhöhtes Ziel" (elevated goal) definiert werden. Dieses muss mit einer vorgegebenen Mindesthöhe erreicht werden. Das soll die Sicherheit im Endanflug erhöhen.
- Die CIVL hat die technischen Vorgaben für die Competition Sports Class (CSC) definiert. Wichtigste Regeln sind eine Einstufung der Schirme bis maximal EN-C, eine Streckung von höchstens 6,8 und eine Zellenzahl von maximal 67. Zudem darf das Schirmgewicht höchstens 6,5 % der Obergrenze des zugelassenen Gewichtsbereichs betragen. Kleine Schirme mit einem zugelassenen Gewichtsbereich bis 75 kg dürfen auch mit der Einstufung EN-D bei der CSC mitfliegen, wenn alle größeren Größen des gleichen Modells eine EN-C Einstufung haben. Alle in 2026 bereits zugelassene C-Schirme, die eine der o.g. Vorgaben nicht erfüllen, gelten dennoch als CSC-konform, solange sie als Zweileiner zwischen A- und B-Ebene einen Limiter besitzen.
- Für Protektoren in Wettbewerbsgurtzeugen werden ab 2029 strengere Grenzwerte vorgeschrieben (und zuvor schon empfohlen): maximal 35 G Beschleunigung bei einem Dummy-Aufprall in Standardposition (Neigung: 22,5°) und maximal 45 G bei einem Dummy in stärker nach hinten gekippter Position (75°). Damit geht die CIVL über die bisher in der EN-Norm geltenden und auch über die für eine Novellierung dieser Norm aktuell diskutierten Werte hinaus. Bisher schreibt die EN keinen Test in Rückenlage vor. Inwieweit diese CIVL-Vorgaben in der Praxis das Ende sehr dünner Protektoren mit Koroyd- oder Orikami-Technologie bedeuten, bleibt abzuwarten.

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