Sicherheitsmitteilungen von AlfaCross und Woody Valley werfen Fragen auf. Wie ernst nehmen es die Hersteller mit der Verantwortung?

Die Sicherheitsmitteilung schreibt eine bestimmte
Ausrichtung der Verschluss-Leinenschlaufe vor.
Das Grundproblem ist damit jedoch nicht gebannt.
// Quelle: Sicherheitsmitteilung AlfaCross und WV Quadro

Zu Rettern der baugleichen Serien AlfaCross und Woody Valley Quadro sind kürzlich gleichlautende Sicherheitsmitteilungen erschienen. Es geht um die Verschlussweise des Innencontainers. Bei Trainings-Retterwürfen in der Halle war aufgefallen, dass die Container nicht immer korrekt öffnen. Der Fehler liegt offenbar darin, dass sich Leinen, die in Schlaufenform durch den Verschlussgummi gezogen werden, unter Umständen um die Ecke eines der Verschlussblätter legen können. Kommen sie bei der Öffnung unter Zug, können sich Leinen, Tuchecke und Gummi so miteinander verhaken, dass der Verschluss blockiert bleibt. Der Retter geht in diesem Fall nicht auf.

Nun könnte man meinen, dass Hersteller solcher sicherheitsrelevanter Geräte im Sinne des Kundenvertrauens eine Lösung anstreben sollten, die die Möglichkeit des Versagens und der Fehlbedienung fortan so weit wie möglich ausschließt. Soll heißen: Einen Innencontainer so zu konstruieren oder so abzuändern, dass es gar nicht mehr zu einem solchen Verhängen kommen kann. 

Im oben genannten Fall wäre das zum Beispiel möglich gewesen, indem die Ecken der Verschlusslaschen so abgerundet werden, dass die Leinen kein überstehendes Material mehr finden, mit dem sie sich verschlaufen können. Das würde freilich eine große Rückrufaktion erfordern. Hunderte neuer Innencontainer müssten hergestellt oder die bestehenden überarbeitet werden. Ein kostspieliges Unterfangen.


Die billigste, nicht die beste Lösung

In diesem Fall wurde deshalb wohl die einfachste und billigste Lösung gewählt: Man schreibt dem Nutzer per Sicherheitsmitteilung und neuer Bedienungsanleitung einfach nur vor, dass er beim Verschließen des Innencontainers darauf zu achten habe, dass die Verschlussschlaufe von der Ecke weg zeigt (s. Foto, grüner Haken). In dieser Ausrichtung sollten sich die Leinen nicht mehr verfangen können. 

Leider ist das grundsätzliche Risiko damit keinesfalls gebannt, sondern nur in den Verantwortungsbereich des Nutzers geschoben. Die Möglichkeit, dass dieser im Eifer des Retter-Packens vielleicht mal nicht auf die korrekte Ausrichtung der Schlaufe achtet, bleibt bestehen. Genauso ist nicht auszuschließen, dass die einmal korrekt gelegte Schlaufe sich später, vielleicht auch erst beim wirbelnden Retterwurf, doch noch in die  falsche, "verhängnisvolle" Richtung dreht.

Gerade in der Luftfahrt und bei Geräten, an denen das Leben hängt, sollten Lösungen möglichst fail-safe sein, also "sicher trotz Fehler". Denn es gilt noch immer Murphys Gesetz: Wenn etwas schief gehen kann, geht es auch mal schief. Einfach nur eine Schlaufenausrichtung vorzuschreiben und dann zu hoffen, dass alle Beteiligten – vom Packer bis zur eigentlichen Leinenschlaufe – sich in der Praxis auch daran halten werden, zeugt nicht gerade von ernst genommener Herstellerverantwortung.

Vor zwei Jahren hatte Skywalk eine Sicherheitsmitteilung zu seinem Leichtretter Tapa X-Alps veröffentlicht. Bei diesem gab es eine ganz ähnliche Problematik mit dem Innencontainer und den überstehenden Ecken der Verschlusslaschen. Skywalk hatte das damals gelöst, indem die überstehenden Ecken einfach abgeschnitten werden mussten.

Bei den Innencontainern von AlfaCross und WV Quadro wäre das im Grunde auch möglich, wenn auch im Ergebnis optisch unschön. Denn anders als beim Tapa-Innencontainer sind bei ihnen die Ränder der Verschlussblätter mit einem Einfassband umnäht. Schneidet man dieses durch, müsste man es an den nun offenen Enden mit ein paar Nahtstichen sichern. So etwas den Handarbeitsfähigkeiten der Nutzer zu überlassen, wäre wohl fahrlässig. Aber gilt das für die simple Vorgabe der Schlaufenausrichtung zur Risikominderung nicht auch?