Die Gleitschirmfliegerei im kolumbianischen Valle del Cauca soll dank neu verhandelter  Luftraumstrukturen ihre Freiheit weitgehend erhalten. Noch ist die Situation diffus.

Ein Ausschnitt mit neuen, noch inoffiziellen Luftraumstrukturen
rund um Roldanillo. // Quelle: Cloudbase Colombia
Mitte Oktober verkündete der Bürgermeister von Roldanillo, Jaime Ríos, per Facebook-Video eine wichtige Nachricht für die Fliegergemeinde: In zähen Verhandlungen mit den Luftfahrtbehörden und dem Militär sei es gelungen, eine Vereinbarung zu treffen, die auch in Zukunft das Gleitschirmfliegen im Valle del Cauca ermögliche. Dort werde künftig ein Luftraum G gelten, in dem sich die Gleitschirmflieger frei nach Sichtflugregeln bewegen können.

Genauere Angaben zur Ausdehnung des nutzbaren Luftraumes (horizontal wie vertikal) und dessen Aufteilung in verschiedene Zonen gab es im Video allerdings nicht. Die frohe Kunde sollte aber schon mal jene Piloten beruhigen, die befürchteten, dass die Gleitschirmfliegerei in der Region allzu stark eingeschränkt und das Gebiet damit vielleicht schon für 2019 unattraktiv werden könnte.

Seit dem Frühjahr 2018 hingen in puncto Luftraum dunkle Wolken über Roldanillo. Die Luftfahrtbehörde hatte Pläne veröffentlicht, wonach die Gleitschirmfliegerei aus weiten Teilen des Tales ausgesperrt und gewissermaßen auf die Berghänge beschränkt werden sollte (siehe auf Lu-Glidz: Roldanillos Luftraumsorgen). Dieser Ausblick rief u.a. die Gemeinde Roldanillo auf den Plan. Sie befürchtete, das Geschäft mit der Gleitschirmfliegerei als wichtige touristische Einnahmequelle zu verlieren. Nach Protesten wurde also verhandelt.

Ein endgültiges Ergebnis in Form von offiziellen Dokumenten und Karten liegt bis heute nicht vor. Nur Teil-Informationen sickerten über verschiedene Kanäle in die Öffentlichkeit. Sie sind alle noch mit Vorbehalt zu betrachten, deuten aber eine für den Gleitschirmsport durchaus annehmbare Lösung an.

Demnach soll es im Tal künftig weite Zonen geben, die ganzjährig als unkontrollierter Luftraum G mit einer Ausdehnung von GND bis 6500 ft AGL (rund 2000 Meter über Grund) gelten und für Gleitschirmflieger nutzbar sind. Weitere Bereiche sollen in gleicher Weise eine zumindest temporäre Freigabe erhalten, und zwar für die Monate Dezember bis April – also jene Zeit, in der dort die meisten Gleitschirm-Streckenflugaktivitäten stattfinden.

Über den aktuellen "lokalen" Wissensstand zu den Luftraumregelungen finden sich Informationen u.a. auf der Website der lokalen Fliegerbasis Cloudbase Colombia. Auch in deren Beschreibung stellt sich die Situation noch etwas diffus dar. Zitat: "Da alle Dokumente nicht auf dem aktuellen Stand sind und vieles in verschiedenen Verhandlungen durch diverse lokale Clubs verhandelt wurde, ist alles sehr unklar und niemand weiß genau über alles Bescheid. Bis alles genau geregelt und schriftlich festgehalten ist, wird noch viel Zeit vergehen."

Zumindest brauchen Piloten, die nach Kolumbien reisen wollen, wohl nicht zu befürchten, im Valle del Cauca am Ende gegroundet zu bleiben. Allerdings sollten sie sich vor Ort genau erkundigen, welche Regelungen zu beachten wären – egal ob sie dann schon ganz offiziell oder noch immer nur informell gelten.