Der DHV tagte in Lenggries. |
Mit dieser Initiative reagiert der DHV auf das wachsende Problem, dass in vielen Regionen Deutschlands immer öfter Gelände unter einem allzu großen Pilotenansturm leiden. Da die Mitgliederzahlen des Verbandes seit Jahren langsam aber stetig steigen (aktuell rund 39.000), das Geländeangebot aber stagniert, wird hier ein immer drängenderer Handlungsbedarf gesehen.
Zuschüsse von Seiten des DHV gibt es übrigens nicht nur für neue Gelände, sondern auch für die Erweiterung bestehender Startplätze, um ein höheres Pilotenaufkommen zu verkraften.
7 Kommentare
Es wäre uns schon geholfen, wenn der DHV Gelände, die sich nach Inaugenscheinnahme Seitens des DHV nachweislich fürs Fliegen eignen und für die z.B avifaunische Gutachten auf Kosten der Vereine erstellt wurden, zulassen würde. Auch wenn sich eine untere Naturschutzbehörde und speziell deren Mitarbeiter aus privaten Gründen dagegen stellen und ein Gutachten einfach nicht anerkennen wollen. Hier wäre mal ein wenig Druck angesagt von Seiten der zuständigen DHV Sachbearbeiter. So hat man aber immer das Gefühl,weit weg von den Alpen,nicht so wichtig.
AntwortenLöschenMeiner Meinung nach muss hier ganz klar zugelassen werden!
Gruss Mayer
Ich verstehe auch nicht warum hier eine Inaugenscheinnahme des DHV vorliegen muss. Ich nenne mal als Beispiel den Frauenberg in Sondershausen. Seit Jahren für das Gleitschirmfliegen zugelassen, aber um die Doppelsitzer-Zulassung zu bekommen muss erst ein Gutachter vom DHV kommen obwohl das Gelände definitiv geeignet ist? Entweder ich bin Pilot und weiß was geht oder ich bin es nicht und sollte erstmal weiter lernen. Dann sollte ehr die Pilotenausbildung erweitert werden bis am Ende wirklich selbstständige Piloten heraus kommen, die wissen wo man fliegen kann und wo nicht. Das wäre besser, als Gutachten zu erstellen und Geländezuassungen in die länge zu ziehen. Wenn alles geklärt ist mit den Grundstückshaltern und den Naturschutzbehörden sollten die Gelände automatisch zugelassen sein, dies spart zusätzliche Bürokratie, unnötige Kosten und es gibt schnell viele neue Fluggelände. Der Verband könnte die dann frei gewordenen Ressourcen nutzen und Vereinen die bei Behörden Probleme haben wie das der Mayer beschreibt zu unterstützen.
AntwortenLöschenGruß Peter
Lieber Mayer, lieber Peter Barthel, habe Eure Kommentare gelesen. Feedback freut uns prinzipiell und gerne antworte ich auf Eure Statements: Der Idealzustand wäre aus meiner Sicht wie folgt zu beschreiben: Überall großzügige Startplätze, ein grenzenloser Luftraum und am Landeplatz freundliche Mitmenschen, die einem nach der Landung ein Landebier oder ein Glas Rotwein reichen. Das Leben könnte so schön sein! Die Realität ist eine andere.
AntwortenLöschenDas motorlose Gleitschirm- und Drachenfliegen unterliegt dem Luftverkehrsgesetz. 1993 wurde die damalige Allgemeinverfügung durch eine Klage von Baden-Württemberg gekippt. Seither gibt es die Notwendigkeit der Geländezulassung nach § 25 LuftVG, aber auch die Integration in das LuftVG mit der legalen Nutzung der Lufträume E und G (kein Selbstverständnis in Europa). Immerhin wurde damals der DHV vom Bundesministerium für Verkehr mit der Durchführung des Verwaltungsverfahren beauftragt. Dadurch sind wir Teil des Verfahrens. Bei dem Verfahren müssen wir die Naturschutzbehörden beteiligen. Immer öfters sind zum Teil sehr aufwändige naturschutzfachliche Prüfungen erforderlich. Die Geländeverfahren unterstützen wir massiv mit Manpower (Ortstermine, etc.) und finanziellen Mitteln. Ein weiterer Baustein ist der nun eingerichtete Fördertopf durch den DHV Mitgliederservice. Bei dem Verwaltungsverfahren sind wir an die Gesetze und Vorschriften gebunden. Die Prüfung der Geländeeignung ist dabei ein Punkt den wir zu erfüllen haben. Wir können keine Gelände zulassen, welche nicht geeignet sind. Dies gilt insbesondere für Tandemgelände. Ihr könnt Euch vorstellen wie das bei einem Unfall aussieht, wenn das Gelände nicht geeignet ist. @ Peter: Gerade zu diesem Punkt hatte ich bereits im Frühjahr mit Dir telefoniert. Die Eignungsprüfung für Euren Startplatz am Frauenberg haben wir übrigens kostenfrei durchgeführt, weil ich den Ortstermin mit einem anderen Termin in Eurer Nähe koordiniert habe (dass das zeitlich nicht sofort umzusetzen war, hatte ich damals mit deinem Vereinsvorstand so abgesprochen). Das hat nichts mit „in die Länge ziehen“ zu tun.
Übrigens: Alle Mitarbeiter des Referats Flugbetrieb kommen aus dem Flachland. Die Entwicklung der Gelände in den Mittelgebirgen und im Flachland ist unser wesentliches Arbeitsfeld und unser besonderes Anliegen. Dass uns die Gelände weit weg von den Alpen nicht wichtig sind, ist schlicht falsch. @ Mayer: Ich weiß nicht, welches Gelände Du meinst. Handelt es sich vielleicht um ein Gelände im westlichen Thüringen? Wenn ja, ist der Fall anders gelagert: Hier ist der Startplatz nicht startbar, weil da ein Zaun steht und andere Probleme zu lösen sind. Die Details sollten jedoch hier nicht öffentlich diskutiert werden. Du kannst mich gerne kontaktieren.
Generell: Die Zulassung von Geländen ist ein mühsames Geschäft. Ist aber erstmal ein Gelände zugelassen, hat der Geländehalter auch Bestandsschutz. Gelände wie der Frauenberg in Thüringen wären heute aus Naturschutzgründen (hier Magerrasenbiotope) kaum oder nur mit großen Verrenkungen zulassbar. Da jedoch hier eine Zulassung vorliegt und der Verein vor Ort gute Arbeit leistet, könnt ihr dort weiterhin fliegen.
Und das ist mir auch wichtig: Wir alle sind der DHV. Allen Mitgliedern steht die Geschäftsstelle offen. Besser ihr kontaktiert uns direkt bei Geländefragen (flugbetrieb@dhvmail.de ) oder kommt zu den DHV Meetings, wie Jahreshauptversammlung und den DHV Regios. Wir beißen nicht! Gruß Björn Klaassen (DHV Flugbetrieb)
Wenn seitens des DHV keine Vereinfachung der Verfahren gewünscht ist, wird es auch ein mühsames Geschäft bleiben. Das bei über 2Mil.€ Umsätzen, allein aus Mitgliedsbeiträgen, Gelände kostenlos zugelassen werden sehe ich übrigens als Selbstverständlichkeit eines gemeinnützigen Vereins. Dennoch wäre nach 25 Jahren und neuen Studien und Erkenntnissen bezüglich der Umweltverträglichkeit unseres Sports eine politische Debatte angebracht ob die Regelungen die vor 25 Jahren getroffen wurden noch Zeitgemäß sind (soweit ich gelesen habe ging die Klage in Baden-Württemberg von Naturschutzbehörden aus). Der DHV hat mit 39000 Mitgliedern und steigenden Mitgliederzahlen durchaus die Möglichkeit etwas anzuregen, auch unter einbeziehen der Naturschutzbehörden. 20000€ sind gut und schön allerdings nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Mit einer Vereinfachung der Verfahren wäre auf lange Sicht den Vereinen mehr geholfen. Wenn die Anzahl aktiver Flieger weiter steigt wird es mit dem bestehenden trägen System auf lange Zeit nur noch größere Unzufriedenheit geben. Und da hilft kein Landebier und kein Glas Rotwein. Gruß Peter
AntwortenLöschenHallo Peter,
AntwortenLöschenrealistisch betrachtet sind die Anforderungen des Naturschutzes in den letzten Jahren und Jahrzehnten ständig gestiegen. Dies betrifft nicht nur den Gebietsschutz (z.B. LSG / NSG) sondern auch den deutlich verschärften Artenschutz (siehe § 44 BNatSchG). Einfacher wäre schön, aber die Realität geht in eine andere Richtung. Trotzdem konnten wir in den letzten Jahren anspruchsvolle Verfahren meistern (z.B. Loffenau im Schwarzwald). Zudem gibt es auch viele erfolgreiche Zulassungen, welche einfach, schnell und konstruktiv über die Bühne gehen. Das gelingt nur mit einem Dialog auf Augenhöhe, Zuverlässigkeit und einer Versachlichung der Diskussion. In der politischen Debatte sind wir mit Erfolg unterwegs und versuchen im Sinne des Natursports das Beste für unseren Sport voranzubringen. Beispiel: Unsere Arbeit im Kuratorium Sport und Natur auf bundespolitischer Ebene. Im novellierten Bundesnaturschutzgesetz konnten wir erreichen, dass dem Recht auf Erholung in freier Natur auch der Sporttreibende (hier Gleitschirmflieger) zugerechnet wird.
Der jetzt eingerichtete Zuschusstopf mit 20.000 € für Vereine ist nur einer von mehreren Bausteinen unserer Arbeit. Es gibt darüber hinaus noch weitere Zuschusseinrichtungen (Naturschutzgutachten, Ausbau von Geländen). Nicht zu vergessen das Referat Flugbetrieb: Wir arbeiten im DHV mit 2 Personen, um die Geländesituation zu entwickeln. Diese Investition fließt zu 100 % in unseren Sport. Gewinne erzielen wir damit nicht. Konkret unterstützen wir vor Ort die Vereine und Flugschulen. Falls Du selbst ein Gelände zulassen möchtest, stehen wir Dir natürlich gerne zur Verfügung.
Und noch ein Aspekt: Ohne die Einbindung in das Luftverkehrsgesetz hätten wir heute keine gesicherten Fluggelände und wir hätten auch kaum das Recht, den Luftraum so wie heute zu nutzen. Dass wir den kontrollierten Luftraum E bis FL 100 ohne Transponder befliegen dürfen, ist Teil der Eingliederung in das LuftVG.
Falls Du noch weitere Fragen hast: flugbetrieb@dhvmail.de
Schöne Flüge! Björn Klaassen (DHV Flugbetrieb / Luftraum)
Hallo Björn
AntwortenLöschenIch find klasse dass du dich hier persönlich und fundiert geäussert hast. Danke dafür!
Gruss Mayer
Kann hier Björn nur beipflichten!
AntwortenLöschenGanz davon abgesehen sollten die deutschen Piloten froh über ihren DHV sein.
Bürokratie und Bestimmungen gibt es in jedem Land, doch wenn ich beispielweise die Situation hier in Spanien mit der in Deutschland vergleiche, dann sind die deutschen Gleitschirmflieger um einiges besser dran.
Insofern nicht immer meckern oder sich in Haarspaltereien verlieren, sondern machen und zusammen arbeiten!
Grüsse aus Barcelona - Tassja
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