Ein Pilot zieht beim Stufenschlepp das Schleppseil hinter sich her, um eine weitere Stufe nach oben gezogen werden zu können. // Quelle: Markus Kaup, Youtube, Screenshot |
Als Voraussetzung gilt: Man muss mindestens schon Erfahrung aus 50 Windenschleppstarts nachweisen können. Dann kann man seinen Windenschein um die Startart Stufenschlepp ergänzen.
Im Rahmen der Ausbildung sind mindestens zehn Stufenschleppstarts mit jeweils mindestens zwei Stufen unter Anleitung eines berechtigten Fluglehrers zu absolvieren. Das steht so in der seit April gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV.
Um im Verein Stufenschlepp anbieten zu können, braucht es auch entsprechend geschulte Windenfahrer. Auch hier gibt es mittlerweile eine Erleichterung. Einweisungsberechtigte Windenführer (EWF) mit nachgewiesener Stufenschlepp-Schulung dürfen andere Windenfahrer in die Besonderheiten dieser Schlepptechnik einführen (s. Windenführer-Bestimmungen).
Wer noch ein wenig mehr zum Thema Stufenschlepp erfahren will, der kann sich ein gut gemachtes Erklär-Video von Markus Kaup anschauen. Es ist schon von 2012, aber die Grundaussagen sind alle noch gültig.
2 Kommentare
Warum war das überhaupt an den B-Schein gekoppelt? Der beweist nur, dass einer zwei Bärte hinereinander erwischen kann, und in der Lage ist, nen Fragenkatalog auswendig zu lernen. Also _nichts_, was für Stufenschlepp in irgendeiner Form relevant wäre.
AntwortenLöschenDer Stufenschlepp galt v.a. als Einstieg ins Streckenfliegen, und das verlangt die Überlandberechtigung = B-Schein.
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