Quelle: Pixabay |
Allerdings klagte der Drachenflieger vor dem Bonner Landgericht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Er warf dem Gleitschirmpiloten vor, sein Vorflugrecht beim Thermikfliegen missachtet zu haben.
Das Gericht kam allerdings zu einer anderen Einschätzung, wie der Bonner Generalanzeiger berichtet. Zwei Gutachter hatten die igc-Dateien der Fluginstrumente beider Piloten ausgewertet. Dabei zeigte sich: Der Gleitschirmflieger befand sich schon 20 Sekunden lang im Aufwind, bevor der Drachenflieger selbst zu steigen begann. Demnach hätte der Drachen also dem in der Thermik steigenden Gleitschirm ausweichen müssen.
3 Kommentare
Wer bei einem glimpflich (!!!) verloffenen, super gefährlichen Zusammenstoss in der Luft noch das Gefühl het er müsse klagen...je dem ist echt nicht mehr zu helfen! Meinte der Typ etwa der Zusammenstoss sei absichtlich herbeigeführt worden? Ja gehts den noch gut? Genau solche rechthaberischen Typen sind es, welche das gemeinsame Fliegen gefährlich machen. Anstatt gesunder Menschenverstand walten zu lassen und sich über den glimpflichen Ausgang des Zusammenstosses zu freuen wird geklagt...unglaublich. Solchen Typen, egal ob Gleitschirm, Dachen, Segelflieger oder wasauchimmer gehört die Lizenz entzogen. Kein normaler Flieger will solche Leute in der Luft haben!
AntwortenLöschenNachdenklich,
Markus
Ich gebe dem Vorredner absolut recht, ich finde diese Klagekultur, insbesondere wenn einer im Unrecht ist, vollkommen daneben. Diese Typen gehören einfach nicht in die Luft, sondern bestenfalls auf eine deutsche Autobahn.
AntwortenLöschenSchäm dich Drachenflieger und sei froh noch am Leben zu sein.
Manfred
Das erinnert doch stark an den "Zwischenfall mit Kuh" ;)
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