Vor fünf Jahren stürzten ein Gleitschirm und ein Drachen in Bassano nach Zusammenstoß ab.  Der Drachenpilot klagte auf Schadensersatz. Das Bonner Landgericht wies die Klage zurück.

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Es war ein etwas seltsamer Prozess, weil die Bonner Richter nach italienischem Luftrecht urteilen mussten, da sich der Unfall in Italien zugetragen hatte. Dort war ein Drachenflieger aus Köln von hinten in den Gleitschirm eines Piloten aus Bonn geflogen. Beide stürzten als Folge der Kollision ab, wobei der Unfall aber weitgehend glimpflich verlief.

Allerdings klagte der Drachenflieger vor dem Bonner Landgericht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Er warf dem Gleitschirmpiloten vor, sein Vorflugrecht beim Thermikfliegen missachtet zu haben.

Das Gericht kam allerdings zu einer anderen Einschätzung, wie der Bonner Generalanzeiger berichtet. Zwei Gutachter hatten die igc-Dateien der Fluginstrumente beider Piloten ausgewertet. Dabei zeigte sich: Der Gleitschirmflieger befand sich schon 20 Sekunden lang im Aufwind, bevor der Drachenflieger selbst zu steigen begann. Demnach hätte der Drachen also dem in der Thermik steigenden Gleitschirm ausweichen müssen.