Die Corona-Krise macht es erforderlich, dass der DHV, als Beauftragter nach § 31 c des LuftVG, Fristen für den Ablauf von Lizenzen/Berechtigungen/Erlaubnissen, bzw.von bestandenen Prüfungen, wie folgt verlängert.
- Lehrberechtigungen für Gleitschirmfluglehrer und Drachenfluglehrer, die eine Befristung zwischen 15.3.2020 und 30.12.2020 aufweisen, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert.
- Passagierflugberechtigungen für Gleitschirm- und Hängegleiterführer, die zwischen 15.3.2020 und 30.12.2020 zur Verlängerung (Überprüfungsflug) anstanden, bzw. anstehen, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert.
- Alle bestandene Theorieprüfungen, die zwischen 15.3.2020 und 30.12.2020 ungültig geworden wären (Ablauf 36 Monate nach Bestehen der Theorieprüfung) werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert.
- Die Berechtigung für Gleitschirm- und Hängegleiter-Fluglehrerassistenten, die zwischen 15.3.2020 und 30.12.2020 ungültig geworden wären, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert.
- Flugschul-Erlaubnisbescheide für Gleitschirm- und Hängegleiterflugschulen, die zwischen 15.3.2020 und 30.12.2020 zur Verlängerung anstanden, bzw. anstehen, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert.
2 Kommentare
Pragmatische Lösung, sehr zu begrüßen!
AntwortenLöschenGerade jetzt heißt es, sich nicht in Bürokratie zu verlieren, sondern dafür zu sorgen, dass nach dem Spuk das schnelle Aufholen auch erfolgen kann.
Pragmatisch und auch angebracht, dass die Fristen coronabedingt verlängert werden. Ist denn irgendwo konkret niedergelegt, warum diese Fristen überhaupt bestehen und warum sie genau so festgelegt wurden? Beste Grüße - Matthias
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