Eine Nachprüfung wäre jetzt fällig, der Checkflug für die Tandemflugberechtigung beispielsweise? Der DHV hat pauschal viele Fristen bis Jahresende verlängert. 

Besondere Situationen bedürfen besonders flexibler Lösungen. Der DHV schreibt auf seiner Website (hier als copy&paste):

Die Corona-Krise macht es erforderlich, dass der DHV, als Beauftragter nach § 31 c des LuftVG, Fristen für den Ablauf von Lizenzen/Berechtigungen/Erlaubnissen, bzw.von bestandenen Prüfungen, wie folgt verlängert.

- Lehrberechtigungen für Gleitschirmfluglehrer und Drachenfluglehrer, die eine Befristung zwischen 15.3.2020 und 30.12.2020 aufweisen, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert.

- Passagierflugberechtigungen für Gleitschirm- und Hängegleiterführer, die zwischen 15.3.2020 und 30.12.2020 zur Verlängerung (Überprüfungsflug) anstanden, bzw. anstehen, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert.

- Alle bestandene Theorieprüfungen, die zwischen 15.3.2020 und 30.12.2020 ungültig geworden wären (Ablauf 36 Monate nach Bestehen der Theorieprüfung) werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert.

- Die Berechtigung für Gleitschirm- und Hängegleiter-Fluglehrerassistenten, die zwischen 15.3.2020 und 30.12.2020 ungültig geworden wären, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert.

- Flugschul-Erlaubnisbescheide für Gleitschirm- und Hängegleiterflugschulen, die zwischen 15.3.2020 und 30.12.2020 zur Verlängerung anstanden, bzw. anstehen, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert.