Der DHV stellt klar: Trotz Flugverbot bleibt das Groundhandling in Deutschland weiter möglich. Dennoch empfiehlt der Verband Zurückhaltung.

Groundhandling bleibt in Corona-Zeiten noch erlaubt.
// Quelle: Groundhandlingchallenge.com
In Deutschland sind alle zugelassenen Fluggebiete, das heißt Start- und Landeplätze, offiziell gesperrt – was einem Flugverbot gleich kommt. Allerdings fragen sich viele Pilotinnen und Piloten: Ist in dieser Zeit mit bundesweiten Ausgangsbeschränkungen dennoch das Groundhandling als eine Form der individuellen sportlichen Betätigung erlaubt?

Der DHV hat hierzu auf seiner Website klar gestellt: "Ja, es ist grundsätzlich möglich." Allerdings gelte es dabei zu beachten, dass man Groundhandling nur auf ebenem Gelände und bei nicht zu starkem Wind und ohne Zuschauer durchführen sollte, um jegliches Abheben und eine Unfallgefahr auszuschließen. Zudem müssten der Eigner der Grundstücksfläche zustimmen und Naturschutzbeschränkungen beachtet werden.

Allgemein empfiehlt der DHV allerdings: "Das Groundhandling sollte möglichst zurückhaltend betrieben werden." Das wohl auch deshalb, um nicht zu viel Aufmerksamkeit zu erregen und Diskussionen in der Öffentlichkeit zu vermeiden. Unerfahrenen Außenstehenden könnte es schwer fallen, zwischen den Risiken eines allgemeinen Flugbetriebs und reinem Bodentraining als Sport zu differenzieren.


Tipp: Wer ein paar Übungen fürs Groundhandling sucht, dem sei die Groundhandlingchallenge (s. Bild) und eine entsprechende Smartphone-App empfohlen.