Groundhandling bleibt in Corona-Zeiten noch erlaubt. // Quelle: Groundhandlingchallenge.com |
Der DHV hat hierzu auf seiner Website klar gestellt: "Ja, es ist grundsätzlich möglich." Allerdings gelte es dabei zu beachten, dass man Groundhandling nur auf ebenem Gelände und bei nicht zu starkem Wind und ohne Zuschauer durchführen sollte, um jegliches Abheben und eine Unfallgefahr auszuschließen. Zudem müssten der Eigner der Grundstücksfläche zustimmen und Naturschutzbeschränkungen beachtet werden.
Allgemein empfiehlt der DHV allerdings: "Das Groundhandling sollte möglichst zurückhaltend betrieben werden." Das wohl auch deshalb, um nicht zu viel Aufmerksamkeit zu erregen und Diskussionen in der Öffentlichkeit zu vermeiden. Unerfahrenen Außenstehenden könnte es schwer fallen, zwischen den Risiken eines allgemeinen Flugbetriebs und reinem Bodentraining als Sport zu differenzieren.
Tipp: Wer ein paar Übungen fürs Groundhandling sucht, dem sei die Groundhandlingchallenge (s. Bild) und eine entsprechende Smartphone-App empfohlen.
1 Kommentare
Etwas anderes hätte die Rechtslage m.E. auch nicht hergegeben; es ist Sport, man hält Abstand und der DHV als Beauftragter für die Gelände kann da nur Empfehlungen als Verein aussprechen.
AntwortenLöschenIch werde auch die Tage nochmal auf die Wiese gehen, tatsächlich aber etwas vorsichtiger, denn selbst mit "nur" einem Fußgelenksbruch will ich derzeit nicht zum Arzt müssen.
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