Vorflugregeln sind nicht nur eine Empfehlung, sondern können auch Gerichtsprozesse entscheiden. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln.

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Vor fünf Jahren stürzten ein deutscher Gleitschirm- und ein deutscher Drachenpilot in Bassano nach einem Zusammenstoß ab. Der Ausgang war relativ glimplich. Dennoch klagte der Drachenpilot auf Schadensersatz. Der Fall wurde im Oktober vergangenen Jahres vor einem Gericht in Bonn verhandelt. Die Richter wiesen dabei die Klage zurück (Lu-Glidz berichtete). Doch der Drachenpilot ging in Berufung.

Jüngst hat das Oberlandesgericht Köln den gleichen Sachverhalt nochmals geprüft. Das Ergebnis: Die Berufung wurde zurückgewiesen und auch keine Revision zugelassen.

Die Auswertung der igc-Dateien der Flüge des Drachen- und Gleitschirmpiloten zeigten demnach eindeutig: Der Gleitschirmpilot drehte bereits in einer Thermik und hatte damit nach italienischem Luftrecht (das hier wegen des Unfallortes Bassano angewendet werden musste) das Vorflugrecht. Der Drachenpilot hätte demnach dem Gleitschirmpiloten ausweichen müssen.

Weitere Infos zu dem Urteil gibt es in einer Pressemitteilung des OLG Köln (pdf).


Wer sich aus gegebenem Anlass die allgemeinen Ausweichregeln nochmals ins Gedächtnis rufen möchte, wie sie mittlerweile von der EHPU für ganz Europa empfohlen werden, der findet auf Lu-Glidz eine Zusammenfassung unter: Die Europäischen Ausweichregeln.