Das Erprobungsprogramm für den E-Aufstieg wird nicht fortgesetzt. Alle Gleitschirme mit Motorantrieb gelten somit auch in Zukunft als Ultraleichtflugzeuge. 

Ein Liegegurtzeug mit integriertem Antrieb
ermöglicht effektiven Thermikflug.
// Quelle: Scoutaviation.com
Der Aufstieg mit Elektromotor als rechtmäßig dritte Startart für Gleitschirmflieger wird nicht realisiert. Das deutsche Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat nach Konsultationen mit Luftfahrtbundesamt und DHV entschieden, ein vor über 10 Jahren aufgelegtes und zwischenzeitlich pausiertes Erprobungsprogramm nicht mehr weiter zu verlängern. (Zur Vorgeschichte s. auf Lu-Glidz: Zweite Chance für den E-Aufstieg?)

Der Grund ist die Erkenntnis, dass es kaum möglich ist, Piloten mit einem Elektromotor als Hilfsmittel für den Thermikeinstieg rechtssicher von klassischen Motorschirmpiloten abzugrenzen. Zumal in Gesprächen deutlich wurde, dass ein attraktiver Punkt der E-Motoren fürs Thermikfliegen auch darin liegt, einen Teil der Akkukapazität dafür einzusetzen, thermische Flauten zu überbrücken, d.h. ein Absaufen zu verhindern. Als Antrieb für den Reiseflug war das Konzept des E-Aufstiegs freilich nie gedacht. Eine solche Praxis würde aber ständig die Frage aufwerfen: Wann ist es Gleitflug, wann ist es klassischer Motorflug?

Somit gilt also fortan: Jeder Gleitschirm, bei dem der Pilot einen zusätzlichen Antrieb nutzt und somit einen Propeller am Rücken trägt, fällt grundsätzlich in die Kategorie Ultraleichtflugzeug. Wer mit einer solchen Konfiguration fliegen will, muss als Pilot einen UL-Flugschein besitzen. Als Verband zuständig für diese Art der Fliegerei ist dann nicht der DHV, sondern der DULV.

In der Praxis dürfte diese Entscheidung erst einmal nur wenige Auswirkungen haben. Betroffen davon ist vor allem der Hersteller Skywalk. Der hatte 2018 die Entwicklung seines Systems e-Walk wieder aufgenommen. Vom Konzept her – mit langer Motorwelle, Klapp-Propeller und ohne großem Käfig – ist es am stärksten auf die Idee eines konsequent freiflugtauglichen, d.h. im Gleitflug wenig leistungsmindernden Antriebs ausgerichtet. Skywalk will nun das Projekt neu bewerten und Alternativen prüfen. Eine Zulassung gemäß UL-Reglement sollte möglich sein. 

Grundsätzlich ist durch den Entscheid, Gleitschirme mit Hilfsantrieb rechtlich stets als ULs einzuordnen, der Idee eines Thermikflugs mit zeitweiliger Motor-Unterstützung kein Riegel vorgeschoben. Piloten müssen dafür halt nur den UL-Schein besitzen und von UL-Flugplätzen starten. Schon heute gibt es entsprechend leichte Systeme, mit denen Moschi-Piloten auch Thermik nutzen und sogar größere, thermikunterstützte XC-Flüge absolvieren – wenn auch noch selten mit Elektroantrieb. 

XC-Gurtzeuge mit Antrieb

Zudem laufen Entwicklungen für streckenflugtaugliche Gurtzeuge mit integriertem Motor, die sogar eine stärker zurückgelehnte Sitzposition des Piloten erlauben, was ein klassisches Feeling im Thermikflug ergibt.

Der Scout Pod Harness mit kleinem Verbrenner.
Er könnte auch mit E-Antrieb ausgerüstet
werden. // Quelle: Scoutaviation.com
Am weitesten gediehen in diese Richtung ist derzeit der slowakische Hersteller Scout Aviation von Chefentwickler Miroslav Svec. Derzeit läuft ein größeres Praxistestprogramm für den Scout Pod Harness mit einer Reihe ausgewählter Piloten . 

Es handelt sich um ein Liegegurtzeug mit Motor, der über eine spezielle Mechanik eine Schubvektorverstellung ermöglicht: Beim Übergang von der aufrechten Laufhaltung des Piloten in die liegende Flugposition wird die Aufhängung der Motoreinheit automatisch so verstellt, dass der Schub des Propellers stets nach hinten gerichtet ist.  

Bisher gibt es den Scout Pod Harness nur mit einem Verbrenner als Motor. Doch das System sollte sich in Zukunft auch leicht auf einen E-Antrieb anpassen lassen.

Einzig der im Rahmen einer UL-Zulassung kaum vermeidbare Schutzkäfig für den Propeller, der den aerodynamischen Pilotenwiderstand spürbar erhöht, dürfte beim rein thermischen Flug mit abgeschaltetem Motor noch als Leistungsnachteil im Vergleich zum klassischen Gleitschirmfliegen zu spüren sein.