In Deutschland ist Kunstflug mit dem Gleitschirm nicht erlaubt. Marcus Benedict will das ändern.
Marcus Benedict beim Acro-Training. // Fotos: M. Benedict |
In der deutschen Luftverkehrs-Verordnung (LuftVO) ist der Kunstflug mit Luftsportgeräten, also auch Gleitschirmen, offiziell verboten. 2009 hat der DHV in seiner Flugbetriebsordnung (FBO) erstmals genauer definiert, bei welchen Flugzuständen mit dem Gleitschirm es sich überhaupt um Kunstflug handelt. 135 lautet da die Zauberzahl. Erst wenn der Pilot sich mehr als 135 Grad um die Längs- oder Querachse aufschwingt, gilt das offiziell als Kunstflug.
Heli, Fullstall, Spin, Kork, Sat, Groundspiral, BroHook, Tailslide, etc. Das alles sind technische Flugmanöver, die demnach nicht unter das Kunstflugverbot fallen. Und dennoch sieht man solches in deutschem Luftraum eher selten. Wie aus einer Tradition heraus wird das Acro-Fliegen in Deutschland noch immer diskriminiert. Das muss aber nicht so bleiben.
Marcus Benedict |
Marcus Benedict setzt sich als eine Art Acro-Lobbyist dafür ein, diese Situation zu ändern. Was er gemeinsam mit einigen Mitstreitern erreichen will und was ihn persönlich dazu motiviert, das erzählt er in dieser Folge #102 von Podz-Glidz.
Dem 36-jährigen geht es nicht allein darum, das Kunstflugverbot aus der Welt zu schaffen. Er will das technische Fliegen, also Acro und Freestyle, als vollwertige Disziplin in den Köpfen der Piloten und in der Arbeit des DHV etablieren: #flysafeflyacro
Dem 36-jährigen geht es nicht allein darum, das Kunstflugverbot aus der Welt zu schaffen. Er will das technische Fliegen, also Acro und Freestyle, als vollwertige Disziplin in den Köpfen der Piloten und in der Arbeit des DHV etablieren: #flysafeflyacro
Die Podz-Glidz Folge #102 "Der Acro-Lobbyist" mit Marcus Benedict ist auf Soundcloud zu hören. Du kannst das Audio über das Pfeilsymbol rechts oben im Player auch als mp3-Datei herunterladen. Zudem kannst Du Podz-Glidz direkt in Deinem Podcatcher abonnieren: Itunes, Spotify, Amazon Music, Google-Podcast, Podcast.de, RSS-Feed etc.
Weiterführende Links:
- Markus Benedict auf Insta: acrooverground
- Kampagne zur Legalisierung des Kunstflugs in D: #flysafeflyacro
- Film über den "Lifestyle" Acro: Something Between (Youtube)
- Die Acro-Nomadin: Podz-Glidz #63 mit Gabi Fonck
Sei wie Thomas
Kürzlich erhielt ich von einem Piloten namens Thomas einen Förderbeitrag von 100 Euro. Thomas schrieb dazu: "Hallo Lucian, bin ein begeisterter Podcast Fan von dir. Finde jeder Folge super spannend, informativ und unterhaltsam. Bitte mache weiter so. Freue mich schon auf die nächsten 100 Folgen."
Solche Rückmeldungen sind für mich als Produzent von Podz-Glidz und Lu-Glidz natürlich sehr schön. Genauso freut es mich, dass Thomas meine Arbeit dahinter anerkennt und deshalb auch finanziell unterstützt. Offensichtlich hat er sogar meinen unverbindlichen Vorschlag aufgegriffen, mir einen Euro pro Podcast-Folge aufsummiert als Förderbeitrag zu geben.
Ein Euro für jeweils rund eine Stunde und mehr an guter Unterhaltung und einer Portion Weiterbildung ist meines Erachtens nicht viel – und trotzdem gut investiertes Geld. Wenn auch Du und viele weitere Zuhörerinnen und Zuhörer es so halten wie Thomas, dann wird es mir möglich sein, Blog und Podcast auch weiterhin so professionell*) und völlig werbefrei zu betreiben und weiterzuentwickeln.
Ein solches Angebot wie Lu-Glidz und Podz-Glidz gibt es kein zweites Mal in der Gleitschirmszene. Wenn es Dir etwas wert ist, dann sei wie Thomas!
Alle nötigen Infos, wie Du ganz einfach und ohne jede weitere Verpflichtung zum Förderer wirst, findest Du auf der Seite: Fördern.
*) Das Kleingedruckte: Lu-Glidz und Podz-Glidz sind Teil meiner Arbeit als freier Journalist, d.h. ich lebe auch davon. Allerdings sind mir meine Freiheit, Unabhängigkeit und Freizügigkeit wichtig. Deshalb finanziere ich den Blog bewusst nicht über Werbung oder gesponserte Posts, setze aber auch keine Paywall oder verpflichtende Abogebühren ein. Ich will schreiben und sagen, was ich denke, ohne Dinge beschönigen bzw. Kritikpunkte auslassen zu müssen. Und jeder soll das lesen oder hören dürfen, ohne vorab zur Kasse gebeten zu werden. Umso mehr bin ich auf den guten Willen meiner Leser und Hörer angewiesen, anzuerkennen, dass ein solches Angebot es verdient, gefördert zu werden. Bist Du dabei?
5 Kommentare
Wir müssen da ein bisschen aufpassen bzgl. der Regelung. Heisst: es gibt auch Manöver, die besagte 135 Grad nicht überschreiten, aber trotzdem als Kunstflugmanöver gelten (Heli). Der Gesetzgeber sagt: „Kunstflug ist ein absichtliches Manöver in Form einer aprupten Änderung der Fluglage…oder Beschleunigung, die für einen normalen Flug…nicht notwendig ist.“ Die 135 Grad gelten für alle -nicht einwandfrei definierbaren- Manöver.
AntwortenLöschenAusnahmen gibt es z. B. für SAT. Der muss geübt werden, um richtiges Verhalten (z.b. bei SAT-Verhänger) zu üben. Fullstall würde da auch gut dazu passen. Heli etc. eher nicht.
;-)
Grüsse
Hans Lang
Ein weiteres stiefmütterlich behandeltes Thema ist in Deutschland/beim DHV das Thema Hike&Fly Wettkämpfe. Das umgebende Ausland fördert hier in wirklichen Trainingsgruppen und ist schon viel weiter. In Deutschland Fehlanzeige.
AntwortenLöschenJohannes Schlemper
Konstanz
Das war eine wirklich interessante Folge mit anderen Ansichten. Dankeschön.
AntwortenLöschenWas Ihr nicht besprochen habt: was ist die Intention des Kunstflugverbots? Erst wenn Ihr die Absichten dahinter versteht könnt Ihr mit den Befürwortern besprechen, wie man deren Intension mit anderen Regeln erreichen kann.
Und schade, dass es keine Webseite gibt bzw. Infos, wie man Euch unterstützen kann. Zumindest habe ich nix gefunden, was natürlich auch an mir liegen kann ;)
Schöne interessante Folge mit reichlich Stoff zum Nachdenken da mich das auch privat betrifft (hab nur kein Insta ;-)
AntwortenLöschenAllerdings lieber Lucian finde ich den Link auf Something Between unschön. Den Film kann man kaufen und damit die Macher unterstützen. So bleibt bei mir der schale Geschmack dass auf eine Raubkopie verlinkt wird.
Gruß
Gunnar
@Gunnar: Der Film war mal käuflich erhältlich. Aber die zugehörige Website somethingbetweenmovie.com ist mittlerweile abgeschaltet. Die Produktionsfirma hat die Vermarktung aufgegeben und meinen Informationen nach den Film sogar selbst bei Youtube eingestellt (später aber wieder rausgenommen, die von mir verlinkte Version ist nur eine "Sicherungskopie" davon). Wer den Machern etwas Gutes tun und den Film zudem in HD anschauen will: Es gibt den Film derzeit noch im Verkauf via Apple TV und Google Play. Wer ein Netflix-Abo hat, kann den Film auch dort abrufen.
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