Unterschiedliche B-Leinenaufhängungen beim Testmuster (weiß) und dem Serienschirm (blau) des Enzo 2 von Ozone. // Quelle: PWCA |
Die Organisatoren des PWC beschlossen am Wochenende, allen Piloten, die beim PWC Superfinale in Brasilien mit einem Enzo 2 geflogen waren, rückwirkend alle Punkte zu streichen. In Kürze soll eine neue Rangliste der verbliebenen Piloten als offizielles Endergebnis des Superfinales veröffentlicht werden. Denn die anderen beiden Schirme, Gin Boomerang 9 und Icepeak 7 Pro, die ebenfalls nachträglich in der Serienversion bei Air Turquoise vermessen wurden, stufte zumindest die PWC-Führung als wettbewerbs-regelkonform ein.
Rolle-über Rolle beim Tragegurt des IP7 Pro. // Quelle: PWCA |
Die PWC-Oberen sahen in diesen Mängeln allerdings keine Rechtfertigung für einen Ausschluss des IP7 Pro, da die "relative" Leinentrimmung des Flügels noch als im Flugalltag üblich und als ohne erkennbaren Vorteil gewertet wurde. Die Möglichkeit des Übertretens des Beschleunigers wurde auch nicht geahndet, weil es hierfür keine gültigen Regeln gibt. Es wäre in der Praxis nicht nachweisbar, welcher Pilot im Flug nur Rolle-auf-Rolle oder doch Rolle-über-Rolle beschleunigt.
Ungereimtheiten gab es auch beim Boomerang 9. Beim PWC in Mexiko Anfang Februar hatte es Proteste gegeben, dass die Längen der Tragegurte des dort geflogenen Boomerang 9 nicht den von Air Turquoise gelieferten Angaben entsprachen. Für die Diskrepanzen gab es nun eine Erklärung: Air Turquoise hatte für den EN-Test von Gin ein Testmuster mit Trimmern an den Tragegurten akzeptiert. Die Trimmer wurden während mehrerer Testrunden Stück für Stück enger gestellt, bis der so durch die verkürzten B-Gurte eingebremste Schirm sich EN-konform verhielt. In der Serienversion verbaute Gin allerdings, in Abstimmung mit Air Turquoise, wieder B-Gurte mit der gleichen Länge wie die A-Gurte, wobei er zum Ausgleich die Leinen der B-Ebene entsprechend verkürzte. In den Dokumenten bei Air Turquoise wurden die angepassten Leinenlängen auch vermerkt, allerdings nicht die verabredeten Längen der Serien-B-Gurte. Alain Zoller gestand ein, hier einen Fehler gemacht zu haben.
Tragegurt des Testmusters des Boomerang 9 mit Trimmer. // Quelle: PWCA |
Die PWC-Oberen votierten in diesem Fall ebenso gegen den Ausschluss des Boomerang 9, aus Mangel an Beweisen. Zumal der Vergleich der Gesamtlängen von Leinen plus Tragegurt keine nennenswerten Abweichungen zwischen Serienschirm und Testmuster gezeigt hatte - unter der Annahme, dass die vorgefundene Trimmereinstellung auch der getesteten entsprach.
Mit diesem Ergebnis steht nun vor allem Ozone weiter im Kreuzfeuer der Kritik. Zwar unterstellen einige Wettbewerbspiloten, die selbst den Enzo 2 geflogen sind, dem Unternehmen in Foren noch lautere Motive. Ozone habe im Dilemma zwischen EN-D-Konformität und Wettbewerbstauglichkeit die Toleranzregeln der EN beim Enzo 2 zwar weit ausgelegt, dies aber im Sinne der Piloten und für die sichere Fliegbarkeit der Schirme (ohne Sackflugtendenzen) getan.
Allgemein aber herrscht in der Branche eher blankes Entsetzen darüber, dass Ozone tatsächlich einen Schirm mit EN-Siegel verkaufte, der nachweisbar in einigen, das Flugverhalten prägenden Merkmalen nicht dem zertifizierten Baumuster entsprach. Von Mitgliedern der Herstellervereinigung PMA wurden sogar schon Stimmen laut, die fordern, nun auch andere Serienschirme aus der gesamten Ozone-Produktpalette mit den eingelagerten jeweiligen Testmustern zu vergleichen. Es besteht die Sorge, dass, ohne eine solche breite Aufklärung, Enzogate zu einer allgemeinen Vertrauenskrise in die gesamte EN-Zertifizierung führen könnte.
Vertrauen eingebüßt hat im Zuge der Diskussionen um Enzogate freilich auch Alain Zoller als Chef der Zertifizierungsstelle Air Turquoise. Die Ungenauigkeiten in den offiziellen technischen Dokumenten und der laxe Umgang mit Testmustern wie der nicht fixierten Trimmerstellung beim Boomerang 9 gesteht Zoller zwar als Fehler ein, aber sie sind nunmal passiert. Zurück bleiben erst einmal Zweifel, die die nötige Professionalität und Transparenz seiner Prüfprozeduren betreffen.
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