Beim Fotowettbewerb des DHV ging nicht alles mit rechten Dingen zu. Das drittplatzierte Foto wurde nachträglich disqualifiziert. Und warum bekam Platz 1 so viele Likes aus Brasilien?

Pssst, wer will ein Dislike kaufen? // Quelle: Wikimedia
Für den alljährlichen Fotowettbewerb hatte sich der DHV in diesem Jahr ein besonderes Prozedere ausgedacht. Es sollten jene Motive als Gewinner ermittelt werden, die auf Facebook die meisten "Likes" bekommen. Was auf den ersten Blick so schön basisdemokratisch erscheint, entpuppt sich auf den zweiten aber als zweischneidig. Denn mit Likes auf Facebook kann leicht Schindluder getrieben werden.

Ob das im Zuge der Abstimmung des DHV-Fotowettbewerbs auch geschah, wird kaum nachzuweisen sein. Allerdings ist doch etwas auffällig: Das Foto, das letztendlich auf Platz 1 gewählt wurde, erhielt im Rahmen des Abstimmungszeitraumes 390 Likes. Wer nun einmal etwas genauer hinschaut, wer alles diesem Bild sein "Like" zuteil werden ließ, der wird sich etwas wundern. Denn vor allem am Ende der langen Like-Liste häufen sich Stimmen, die aus Brasilien kommen. Folgt man den Links zu den Profilen, so erwecken einige der zugehörigen Profilbilder so gar nicht den Anschein, als habe man es hier mit interessierten Gleitschirmfliegern zu tun. Könnten hier etwa "gekaufte" Likes mit im Spiel gewesen sein?

Dies ist nur ein Beispiel, zu welchen Preisen
Foto-Likes angeboten werden.
// Quelle: likeskaufen.eu 
Immerhin sollte man bedenken: Bezogen auf den Fotowettbewerb wäre der Taschenspielertrick mit den erkauften Stimmen durchaus lukrativ. 100 Facebook Foto-Likes sind heute im Internet schon für 3,99 Euro und weniger zu bekommen. Für 400 Likes, um den Fotowettbewerb zu gewinnen, hätte man demnach in diesem Jahr nur knapp 16 Euro zahlen müssen. Betrachtet man nun die 250 Euro, die der DHV als Preis für den 1. Platz ausgelobt hat, ergibt sich daraus eine ordentliche Rendite.

Wie schon gesagt: Ob hier tatsächlich nicht ganz korrekte Machenschaften die Entscheidung des Fotowettbewerbs mit beeinflusst haben, bleibt unbewiesen. Allerdings hat die Geschichte, wie die Schwaben sagen würden, ein "Gschmäckle". Dem DHV ist jedenfalls anzuraten, bei künftigen Wettbewerben die Abstimmung nicht mehr der Willkür von Facebook-Likes zu überlassen.

Dass solche Wettbewerbe offenbar dazu einladen, es nicht immer mit ganz korrekten Dingen zugehen zu lassen, zeigt noch ein weiteres Beispiel: Bei dem ursprünglich auf Platz 3 gewählten Motiv stellte sich heraus, dass es gar nicht von dem deutschen Gleitschirmflieger stammte, der es eingereicht hatte. Vielmehr war ein österreichischer Pilot der Fotograf. "Ich freue mich über jeden, der mein Bild liked", hatte der unrechtmäßige Teilnehmer noch als Kommentar in die DHV-Fotogalerie geschrieben.

Als der DHV durch Hinweise anderer Nutzer der Schummelei gewahr wurde, blieb ihm nichts anderes übrig, als das Bild aus der Wertung zu nehmen. "Aus bildrechtlichen Gründen ist der ehemalige dritte Platz disqualifiziert worden. Somit rutscht der 4. Platz auf das Podest nach", heißt es nun an entsprechender Stelle.

Nachtrag: Folgt man der Ausschreibung des Fotowettbewerbs des DHV, so handelte es sich freilich gar nicht um eine Schummelei. Die Ausschreibung ist an dieser Stelle rechtlich nicht eindeutig. Es fehlt darin eine explizite Regel, dass nur solche Bilder eingereicht werden dürfen, die die Teilnehmer selbst geschossen haben und an denen sie alle Bildrechte besitzen. Um hier nicht mitten in einem Urheberrechtsstreit zu geraten, hat der DHV dennoch entschieden, das bemängelte Bild aus der Wertung zu nehmen.