Wer in den Dolomiten fliegen will, muss jetzt stets ein PMR-Funkgerät mitführen, um auf dem Not-Kanal PMR 8, CTCSS 16 Hörbereitschaft zu halten. |
Allerdings gab es dabei in der Vergangenheit immer wieder Probleme, weil uneinsichtige Gleitschirmpiloten den Luftraum nicht in ausreichendem Maß für den Rettungseinsatz frei gaben – sei es aus Ignoranz, oder weil sie gar nicht mitbekommen hatten, dass ein Hubschrauber im Anflug war. Das hat sogar schon zu Diskussionen geführt, das Gleitschirmfliegen in den Dolomiten für Gäste deutlich einzuschränken oder gar ganz zu verbieten.
Um letzteres verhindern zu können, hat der italienische Verband FIVL in Zusammenarbeit mit der Luftrettung eine neue Regel ausgegeben. Wer in den Dolomiten fliegen will, muss jetzt ein PMR-Funkgerät bei sich führen und im Flug einschalten, um ständig Hörbereitschaft auf einem Sicherheitskanal halten zu können. Es handelt sich um den PMR-Kanal 8 mit dem CTCSS-Unterkanal 16. Das entspricht der Funkfrequenz 446,09375 MHz mit dem Unterton 114,8 Hz.
Laut den FIVL-Vorgaben muss das Funkgerät eigens und allein für die Sicherheit vorgehalten werden. Wer sich ansonsten noch mit Fliegerkollegen in der Luft austauschen will, sollte dafür ein zweites Funkgerät mitführen.
Kommt es zu einem Helikopter-Einsatz, wird dieser über den Sicherheitskanal PMR 8+16 angekündigt. Dann herrscht offiziell Startverbot und die Gleitschirmpiloten sind aufgefordert, den per Funk auf Italienisch und Englisch verkündeten Einsatzbereich unverzüglich zu verlassen. Die Rettungsmannschaften können auch aus dem Hubschrauber heraus über diese Not-Frequenz funken und so weitere Instruktionen geben.
Alle Piloten sind aufgefordert, auf dem Not-Kanal absolute Funkstille zu halten, solange sie nicht selbst an der Koordination des Rettungseinsatzes beteiligt sind.
Die Frequenz ist nicht dafür gedacht und geeignet, die Rettung zu rufen. Hier ist weiterhin per Telefon die übliche Notfall-Nummer 112 zu wählen.
13 comments
Hi Lu,
AntwortenLöschenhast Du eine Info darüber gefunden, welches Gebiet diese Regelung genau umfasst? Wie sind "die Dolomiten" definiert?
VG Boris
Noch zwei infos für nicht-funktechniker:
AntwortenLöschen1) Auch wenn du ein sehr billiges/altes Funkgerät hast, das keine "unterkanäle" kann, hörst du die ansagen trotzdem. (Leider auch mehr andere, uninteressante gespräche. Aber zumindest kannst du der Pflicht zur hörbereitschaft nachkommen) In dem Fall einfach Kanal 8 einstellen.
2) Optimaler weise sollte der Kanal 8 inklusive aller "unterkanäle" nur genutzt werden wenn du nicht viel zu sagen hast. Als dauerquassler oder mit wild gewordenem VOX würdest du sonst ggf. den rettungskanal stören.
Hintergrund: Diese "unterkanäle" sind nur marketing. Es gibt eigentlich nur einen echten Kanal auf dem auch nur einer gleichzeitig senden kann. Der für dich uninteressante teil wird dann nur für dich "rausgefiltert"
@Boris: In der Mitteilung des FIVL sind die "Dolomiten" nicht näher definiert. Ich würde aber annehmen, dass das vor allem in der besonders flugaktiven Region um Canazei erwünscht ist.
AntwortenLöschenEin perfektes Beispiel von hinrlosen Aktionismus:
AntwortenLöschen- Die Piloten der Schulen und Flugreisen müssen dann ZWEI Funkgeräte mitführen
- Die Verwendung von Funkgeräten, auch zugelassenen, ist in Italien außerhalb des offiziellen Flugfunks mit Schein IN DER LUFT ILLEGAL!
- Die FIVL kann keine REGELN erstellen, das ist ein privater Verein und hat rein gar nichts zu melden - leider.
- Es wäre viel interessanter, wenn man die Flugscheine kontrollieren würde und jedem ein Infoblatt mitgeben würde, wo das Verhalten im Notfall beschrieben wird.
- Und: Sobald ein ausländischer Fluglehrer, egal woher er kommt, ein Funkgerät in die Hand nimmt und Piloten (nicht nur Schüler, auch Scheininhaber) begleitet, GILT DAS IN ITALIEN ALS SCHULUNG UND IST VÖLLIG ILLEGAL. Der DHV lässt anderseits sogar Gebite in Italien zu, wohl wissend dass das nicht legal ist. Aber wo kein Kläger kein Richter!
Nicht falsch verstehen: Ich bin nicht gegen diesen Vorschlag, aber er ist unsinnig und unsere ausländischen Freunde werden das nicht mitmachen.
Zudem gibt es keine legale Grundlage dafür und auch keine möglichen Sanktionen!
Bravo Michael und danke für tolle Antwort.
AntwortenLöschenEndlich jemand der es so sagt wie es wirklich ist.
Alle Piloten und vor allem Flugschulen sollten sich schämen dass es überhaupt zu so einer Situation gekommen ist.
Aber lest euch den Kommentar von Michael Nesler ruhig öfter´s durch, er hat zu 100% recht.
Unabhängig dessen ob Michael recht hat oder nicht, haben viele Piloten inzwischen doch eine Funke, die auf 2 Frequenzen "hört"/"hören kann" (z.B. Baofeng-Böller).
AntwortenLöschenUnd, wie eindrücklich von Michael erklärt, da wir ja eh schon illegal mit Flugfunk fliegen ist es ja dann wahrscheinlich auch wurst, dass wir mit einer sowieso nicht zugelassenen Funke fliegen.
All dieses "reglementieren wollen" führt doch nur dazu, dass die Verantwortlichkeit eines jeden Einzelnen auf die Last aller anderen verteilt werden soll.
Spaßig finde ich, dass diesmal nicht die regelwütigen Deutschen so einen Krampf veranstalten, sondern die Italiener, die ansonsten was z.B. Durchsetzung von EU-Regeln betrifft doch bekanntermaßen träge sind.
Auf der DHV-Seite wird übrigens von den "italienischen Dolomiten" gesprochen.
"Katzen gehören nicht in die Mikrowelle zum trocknen". Das weiß doch jedes Kind, aber es muss zwingend in der Gebrauchsanleitung der Mikrowelle stehen, sonst ist der Hersteller der Mikrowelle der Katzenmörder.
Vielleicht sollten wir den Katzen Aufkleber machen "steckt mich nicht in die Mikrowelle" und bei den Piloten auf die Stirn schreiben "ja ich wurde informiert was zu tun ist, aber es schert mich einen Dreck".
Hallo Michael Nesler, Du scheinst ja einer der wenigen zu sein, die sich mit italienischem Luftrecht auskennen. Ich versuche schon lange darüber verlässliche Auskünfte zu bekommen. Könntest Du uns die Quellen Deiner Erkenntnisse mitteilen? Fundstellen?
AntwortenLöschenStephan
Hallo Michael,
AntwortenLöschengibt es so ein "Infoblatt" mit dem richtigen Verhalten im Notfall? Wenn ja, dann könnte man das zumindest mal über den Blog hier (und andere Blogs), Foren, Facebook verteilen. Lucian würde es bestimmt gleich fett veröffentlichen. Auch wenn sich theoretisch jeder richtig verhalten müsste, müssen manche Dinge einfach permanent, in möglichst einfachen Botschaften und visuell markant in die Köpfe gehämmert werden.
Ciao
Jörg
Servus!
AntwortenLöschenDa das Thema alles andere als neu ist, gibt es natürlich schon seit langem solche Infoblätter:
https://www.dhv.de/fileadmin/user_upload/files/2012/sicherheit/Locandina_A3_stampa.pdf
oder
http://www.protezionecivile.tn.it/binary/pat_protezione_civile/primop_territorio/for_fun_and_safety_Depliant_13x18.1348227248.pdf
Sind von 2012, da gab es auch die Empfehlung(?) zu den Rauchbomben. Welche Wirkung diese Infoblätter hatten, mag jeder für sich selbst entscheiden.
Das mit dem Funkgerät war schon ein Experiment aus dem Jahr 2014.
Auf jeden Fall mein Respekt für alle die versuchen die Situation zu entschärfen, auch wenn die Ignoranz der einfallenden Horden scheinbar übermächtig ist.
Weiß jemand, ob die italienischen Rettungsflieger auch mit FLARM ausgestattet sind, so dass man auf entsprechenden Varios deren Anflug sehen und ausweichen kann?
AntwortenLöschen@Werner S.
AntwortenLöschenFluginstrumente mit FLARM-Empfänger sind aus lizenzrechtlichen Gründen sehr teuer. Skytraxx verwendet nur ein passives FLARM (= Sender), d.h. Du wirst gesehen, Du siehst aber nicht andere Luftfahrzeuge mit Flarm.
Die anderen GS siehst Du nicht wegen FLARM, sondern mittels Open Glider Network (OGN) und FANET
Stephan
@Stephan M.: Bist du sicher?
AntwortenLöschenHabe eben folgendes gelesen:
https://www.gleitschirmdrachenforum.de/showthread.php/34605-Verpflichtende-Hörbereitschaft-in-den-Dolomiten?p=523161&viewfull=1#post523161
http://www.skytraxx.eu/documentation/index.php/de/grundlegendes/141-was-sind-flarm-fanet-und-open-glider-network-ogn
Wäre schön, wenn
a) jemand konkret das Verhalten der Skytraxx Geräte bestätigen kann.
b) sagen kann, ob die ital. Rettungshelis FLARM unterstützen.
Danke! :)
Die letzten Kommentare betreffend "Funkgerätepflicht in den Dolomiten" sind nun 2 Jahre alt.
AntwortenLöschenHat jemand aktuellere Infos diesbezüglich?
Werde Mitte September 20 in der Gegend um den Kronplatz 4 -5 Tage mit Freunden am Gleitschirmfliegen sein.
PMR Funk auf Kanal 08 / 16 ist absolut kein Problem, wir brauchen den Funk beim Fliegen nicht unbedingt und der kann gerne auf dem Kanal auf Hörbereitschaft sein.
Sind die Rauchbomben immer noch Pflicht?
Was kann die Obrigkeit denn verfügen wenn ich keine mitführe?
Was gibt es sonst noch wichtiges zu beachten?
Die IPPI-Karte (International Pilot Proficiency Identification) und Versicherungsnachweis, Brevet usw. brauchen wir nicht weiter zu diskutieren.
Alles sehr erfahrene Piloten die regelmässig und seit vielen Jahren in den Alpen Gleitschirmfliegen.
Wie sind Tandem / Passagierflüge für Ausländer geregelt?
Passagiere werden unsere Begleitpersonen sein, no Business.
Unsere Basis schlagen wir in Reischach auf.
Recherchen auf Google bringen mich zu Tandem Anbietern, Fluggebietsinfos und Sratplätzen, betreffend Vorschriften, Weisungen und Empfehlungen wurde ich nicht gross fündig.
Danke aus der Schweiz
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