Eine Gruppe Piloten arbeitet daran, Lufträume um Flugplätze und Heliports in der Schweiz bedarfsgerecht anzupassen, um Gleitschirmfliegern mehr Streckenoptionen zu eröffnen.

Die Sonderregelung für den Luftraum um den Flugplatz Bad Ragaz.
Anstelle von 600m AGL im Umkreis von 5 km gilt das Flugverbot
nur noch in einer kleineren, roten Zone bis 1100m.
 // Quelle: SHV
In der Schweiz gilt: Kleinere Flugplätze und Heliports ohne eine CTR sind durch einen Luftraum geschützt, der standardmäßig einen Durchmesser von 5 beziehungsweise 2,5 Kilometer um die Pisten herum besitzt. In diese Lufträume dürfen Gleitschirmflieger normalerweise nicht einfliegen. Zudem müssen sie mit einer Höhe von mindestens 600 Meter AGL (über der Landebahn) überflogen werden.

Solche Lufträume sind für Streckenflieger zuweilen ein arges Hindernis und auch Ärgernis, weil sie manche Streckenflugoptionen einfach "verbauen". Und das, obwohl Teile dieser Lufträume ziemlich sicher nie von den motorisierten Fliegern beflogen werden, weil ihre standardisierten Anflugwege viel weniger Raum in Anspruch nehmen.

Allerdings gibt es die rechtliche Möglichkeit, von Seiten der Fluplatzbetreiber Sonderregelungen für ihre Lufträume zu erlassen. Man muss sie halt nur dazu bringen, die Notwendigkeit dafür einzusehen, einen Teil des Luftraums für andere Nutzer wieder offiziell freizugeben. In manchen Regionen haben lokale Gleitschirmclubs durch Gespräche so etwas schon vor Jahren erreicht. Doch es gibt noch immer viele Fälle mit Optimierungsbedarf und -möglichkeiten.

Das dachte sich auch eine Gruppe Schweizer XC-Piloten um Philipp Steinger. Sie begannen gemeinsam mit lokalen Clubs nach weiteren Lösungen zu suchen. Die Prämisse: An Flugplatzbetreiber heranzutreten, um ihr Verständnis dafür zu gewinnen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie eine Sonderregelung aussehen könnte, die den Gleitschirmfliegern Räume gibt, ohne der Motorfliegerei stärker in die Quere zu kommen. Als "Gegenleistung" reichen die räumlich verkleinerten Lufträume dann zum Teil etwas höher hinauf als die 600m AGL.

Mittlerweile sind aus dieser lobenswerten Initiative eine ganze Reihe neuer Sonderregelungen hervorgegangen. Dazu gehören zum Beispiel der Flugplatz Schänis, der Heliport Tavanasa, der Flugplatz Olten und der Flugplatz Bad Ragaz. (Eine aktuelle Liste der Luftraumregelungen rund um Flugplätze in der Schweiz ist auf den Luftraum-Seiten des SHV zu finden).

In Zukunft soll es noch weitere, ähnliche Sonderregelungen geben. Wenn Schweizer Piloten auch für "ihre" lokale Flugregion hier Bedarf sehen, sollten sie am besten mit der Gruppe um Philipp Steinger Kontakt aufnehmen, um das Vorgehen zu koordinieren und von den vorliegenden Erfahrungen zu profitieren. Anfragen per Email an luftraum@pgcl.ch.

Die Sonderregelung des Luftraums Schänis in der Darstellung
von Airspace.Xcontest.org // Quelle: Xcontest.org
Noch nicht zufriedenstellend geklärt ist die Frage, wie solche Sonderregelungen in den Luftraumdaten abgebildet werden können, die in den GPS-Varios der XC-Piloten hinterlegt sind.

Daniel Rissi hat die Aufgabe übernommen, die Sonderregelungen zumindest in die Luftraumdaten zu übertragen, die auf der Airspace-Seite des XContest abgefragt und auch heruntergeladen werden können.

Einige Vario-Hersteller nutzen allerdings standardmäßig andere Datenquellen (z.B. OpenAIP), in denen die Lufträume der Flugplätze und Heliports zum Teil sogar gar nicht abgebildet sind oder eben keine Sonderregelungen berücksichtigen.