Der DHV hat kürzlich neue Regeln für die Kompatibilitäts-Prüfung von Rettungsgeräten erlassen. Wenig später folgte schon eine Korrektur. 

Retterwurftraining // Foto: A. Lepges 

Eine neue luftaufsichtliche Verfügung (pdf) des DHV schreibt vor, wie die sogenannte K-Prüfung in Deutschland abzulaufen hat. Bei der K-Prüfung wird kontrolliert, ob ein Rettungsschirm mit einem Gurtzeug kompatibel ist. Das heißt: Lässt sich der Retter in das vorgesehene Fach des Gurtzeugs  ordnungsgemäß einbauen, und kann der Pilot ihn auch ohne Probleme wieder herausziehen? Offiziell darf in Deutschland nur geflogen werden, wenn die K-Prüfung für die aktuelle Gurtzeug-Retter-Kombination des Piloten erfolgreich war und von einer "fachkundigen Person" bescheinigt wurde.

Zum Thema K-Prüfung hatte es in der Vergangenheit vom DHV gleich mehrere Lufttüchtigkeitsanweisungen gegeben. Das neue Dokument setzt diese außer Kraft und schreibt, unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Gurtzeugtechnik und der zugehörigen Zulassungsnorm, neue einheitliche Regeln vor.

Ganz glücklich war die Geburt der neuen Vorgaben für die K-Prüfung allerdings nicht. Denn schon nach nur einer Woche schob der DHV eine in einem maßgeblichen Punkt geänderte Fassung hinterher. 


Nutzer oder fachkundige Person?

Laut der ersten Version gab es die Pflicht, dass der künftige Nutzer eines Gurtzeugs im Rahmen der K-Prüfung eine erfolgreiche Auslöseprobe machen muss – unter Aufsicht einer "fachkundigen Person". Diese Vorgabe löste allerdings einen Proteststurm von Flugschulen und Gleitschirmshops aus. Denn sie hätte einen häufig unnötigen Aufwand für alle Beteiligten bedeutet, vor allem wenn aus der Praxis schon bekannt ist, dass typische Kombinationen von Gurtzeug und Retter gut miteinander funktionieren.

Die geänderte und jetzt aktuelle Fassung schreibt nur noch eine "Auslöseprobe durch die fachkundige Person" vor und macht entsprechende Vorgaben dafür. Das heißt: Der künftige Nutzer des Gurtzeuges muss dabei nicht unbedingt anwesend sein. Was wiederum bedeutet, dass zum Beispiel Online-Shops Gurtzeuge mit eingebauter Rettung und bereits schriftlich bescheinigter K-Prüfung versenden können – gewisse Kenntnisse über den Käufer vorausgesetzt. 

Denn in der Verfügung heißt es auch: Sollte der K-Prüfer Bedenken haben, dass der Pilot oder die Pilotin wegen körperlicher Besonderheiten (kurze Arme, wenig Kraft, Bewegungseinschränkungen o.ä.) vielleicht doch Probleme beim Retterziehen bekommen könnte, muss der künftige Nutzer doch selbst und unter Aufsicht die Auslöseprobe machen.

Die erste Version der luftaufsichtlichen Verfügung war noch in einem weiteren Punkt diskussionswürdig. Sie war sprachlich so verfasst, dass man daraus die Pflicht herauslesen konnte, dass auch alle bestehenden Gurtzeug-Retter-Kombinationen nochmals einer K-Prüfung nach den neuen Regeln unterzogen werden müssten. In der aktuellen, korrigierten Fassung ist das nun eindeutig klar gestellt. Darin heißt es: "Diese luftaufsichtliche Verfügung tritt am 24.11.2021 in Kraft. (...) Vor dem 24.11.2021 durchgeführte Kompatibilitätsprüfungen bleiben gültig."


Tipp: Auch wenn die aktuellen Vorgaben der K-Prüfung es nicht erfordern, dass man als PilotIn selbst die Auslöseprobe der K-Prüfung macht, so ist es dennoch empfehlenswert. Je häufiger man sich gedanklich wie auch körperlich (Griffbewegungen etc.) mit dem Retter beschäftigt, desto schneller wird man im Notfall diese Option ziehen. Aus dem gleichen Grund ist es auch sinnvoll, regelmäßig an Retterwurftrainings teilzunehmen, wie sie von Vereinen und Flugschulen angeboten werden. Eine dort gewissermaßen wiederholte und praktisch für einen selbst bestätigte K-Prüfung steigert das Vertrauen ins eigene System (und lässt einen manchmal auch erkennen, dass man an seinem Setup vielleicht doch etwas ändern sollte).