In Deutschland startet ein zweiter, partieller Lockdown. Individualsport bleibt erlaubt. Der DHV plant KEINE Sperre der Fluggelände. Auch in der Schweiz gelten neue Corona-Vorschriften. 

Die Corona-Farben des Herbstes. 
Das Corona-Virus grassiert europaweit. Die Politik versucht allerorten, diese Entwicklung aufzuhalten. In Deutschland steht deshalb ab dem 2. November für vorerst einen Monat ein beschränkter Lockdown an. Der betrifft auch die Gleitschirmszene – zumindest teilweise. Als Individualsport betrieben bleibt das Gleitschirmfliegen erlaubt. Sobald mehr als zwei Gleitschirmflieger aus getrennten Haushalten zusammenkommen, wird es aber schon kritisch. Dann ist die absolute Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten gefragt. Vereinsaktivitäten als Präsenzveranstaltungen sind untersagt.

Anders als im Frühjahr, als der DHV wegen der Befürchtung möglicher Überlastungen von Krankenhäusern vorsorglich eine Sperre aller Fluggelände ausrief, ist so eine Maßnahme nach Aussage von DHV-Geschäftsführer Robin Frieß derzeit nicht geplant. Die Fluggelände sollen offen bleiben. Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Gelände automatisch auch weiterhin genutzt werden können. 

Wie im Frühjahr werden die Bundesländer die bundesweiten Regeln in landes-eigene Corona-Verordnungen "gießen". Hier könnte es auch wieder Interpretationsunterschiede geben. So heißt es im Beschluss aus dem Kanzleramt zum Thema Sport: "Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören (...) der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Inwieweit Startplätze und auch zugehörige Landeplätze von den Behörden als Sportanlagen angesehen werden, könnte von Land zu Land und sogar lokal von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Startplatzbetreiber, in der Regel Vereine, werden das im Zweifelsfall mit den zuständigen Behörden abstimmen müssen. In den meisten Fällen sollten entsprechende Hygienekonzepte etc. schon aus dem Frühjahr vorliegen.

Der Lockdown für den Freizeitsportbetrieb "mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand" dürfte immerhin bedeuten, dass ein Windenschleppbetrieb vorerst nicht möglich sein wird.

Glücklicherweise fällt dieser Lockdown in den November – also eine Zeit, in der, anders als im Frühjahr, wetterbedingt eher weniger geflogen wird. Das seelische Leid der Piloten, die mit sehnsuchtsvollem Blick zu Wolkenstraßen am Himmel aufschauen, sollte sich also in Grenzen halten. 

Allerdings wird Corona sicher nicht mit Ende November aus der Welt sein. Das Virus ist gekommen, um noch eine ganze Weile unseren Alltag und unsere Flugplanungen zu begleiten und zu prägen. Auch die Serie FZC - Fliegen in Zeiten von Corona wird wohl noch einige Fortsetzungen erfahren...


Neue Corona-Vorschriften in der Schweiz

Seit dem 29. Oktober gelten auch in der Schweiz wieder schärfere Corona-Vorschriften. Unter anderem sind Flugschul- und Clubaktivitäten im Freien nur bis 15 Personen erlaubt (mit erforderlichem Abstand oder Maske). Die aktuellen Regelhinweise sind auf der Webseite des SHV zusammengefasst.